Thierfelderstraße Referenznummer der Bekanntmachung: SC-004-IG-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 381 / 4567-2432
Fax: +49 381 / 4567-2435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thierfelderstraße
In Umsetzung des Bebauungsplanes wird die Fläche 1 des Bauvorhabens „Wohnen in der Thierfelderstraße“ (bestehend vollständig aus den Baufeldern WA 2, WA 4 westlich, WA5) in naher Zukunft mit mehrgeschossigen Wohnhäusern von 3 bis 4 und 4 bis 5 Geschossen bebaut, das entspricht einem Zuwachs von ca. 130-160 neuen Wohnungen. Grundlage bilden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 08.WA.170 „Thierfelderstraße“ in Verbindung mit dessen Begründung.
Neue moderne Wohnformen sollen dem Standort eine städtebauliche Qualität und Attraktivität geben. Der Planungsbereich ist durch studentisches Wohnen vorgeprägt und soll durch neue Nutzungen rekultiviert werden unter Erhalt wesentlicher Großgrünausstattungen. Ziel der WIRO ist, an diesem Standort zukunftsorientierte Wohnformen zu entwickeln und die Grundlage für ein durchmischtes, lebendiges und höherwertiges Wohnquartier in günstiger Verkehrslage zu schaffen. Das zu betrachtende Grundstück wird durch die WIRO als Vorhabenträger voll erschlossen und liegt im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. In Erfüllung des zwischen der Hanse-und Universitätsstadt Rostock und der WIRO bgeschlossenen Erschließungsvertrages werden die Erschließungsanlagen bis Mitte 2020 hergestellt. Hierin inbegriffen ist der verkehrliche Ausbau der Parkstraße in Verbindung mit dem Neubau eines Kreisverkehrs. Zur Baugrundbeschaffenheit gibt ein Baugrundgutachten aus 2018 Aufschluss, dass auszugsweise bereitgestellt wird.
Die Kosten für die KG 200-700 wurden auf [Betrag gelöscht] EUR (netto) geschätzt. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis 2023 geplant.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Verfahrenshinweisen.
Das zu vergebende Leistungsbild besteht aus:
— Leistungsphase 1-4 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI,
— Leistungsphase 1-4 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-7,
— Wärmeschutz 1. Stufe gem. Vertragsmuster,
— Schallschutz 1. Stufe gem. Vertragsmuster,
— Brandschutz 1. Stufe gem. Vertragsmuster.
Optionale Leistungen:
— Leistungsphasen 5-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 5-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 5-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-7 (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz 2. und 3. Stufe gem. Vertragsmuster,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der oben genannten Gewerke (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Thierfelderstraße
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Ein Nachprüfungsverfahren, welches den Zweck verfolgt, die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags festzustellen, ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nach Abschluss des Generalplanervertrages am 30.9.2019 wurde im Ergebnis weiterer Gremiensitzungen im Jahr 2020 beschlossen, dass auf der Fläche 2 geförderter Wohnungsbau geschaffen werden soll und in diesem Zusammenhang 2 weitere Punkthäuser auf der betreffenden Fläche geeignet sind. Die Generalplanung für diese Fläche soll nunmehr an den gleichen Auftragehmer vergeben werden, der bereits die Generalplanung der Fläche 1 übernommen hat.
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Die Auftraggeberin ist u. a. Eigentümerin des Baufeldes 4 in der Thierfelderstraße in Rostock, welches aus der Fläche 1 und der Fläche 2 besteht. Die Vergabe der Generalplanerleistungen für die Fläche 1 war Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens. Die Fläche 2 wurde zunächst zum kleinteiligen Grundstücksverkauf an private Bauherren öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Abschluss des Generalplanervertrages am 30.9.2019 wurde durch Beschlussfassungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Verkauf von nur 3 der ursprünglich sehs geplanten Parzellen der Teilfläche 2 des Baufeldes 4 in der Thierfelderstraße an private Bauherren zugestimmt. Für die im Auftraggeber-Eigentum verbleibenden 3 Grundstücke wurde die Auftraggeberin mit der Entwicklung eines eigenen Wohnprojektes beauftragt. Im Ergebnis weiterer Gremiensitzungen im Jahr 2020 wurde beschlossen, dass auf diesen 3 Grundstücken geförderter Wohnungsbau geschaffen werden soll und in diesem Zusammenhang 2 weitere Punkthäuser geeignet sind. Beabsichtigt ist, die entsprechenden Generalplanereleistungen an den Generalplaner, der bereits die Generalplanung des 1. Bauabschnittes durchführt, zu vergeben.
Der Wunsch des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach einer möglichst einheitlichen u. nicht zu kleinteiligen Körnung aufgrund der präsenten Lage des Grundstücks („am Eingang des neuen Quartiers“) sowie der umliegenden Sonderbauten (Kirche, Kita) wäre nur schwer möglich bzw. mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, wenn die Fläche 2 durch einen anderen Architekten als denjenigen der Fläche 1 geplant werden würde. Die Bebauungstypologie u. die gewünschte Gestaltungsqualität könnten fortgeführt werden. Weiterhin würde eine Verknüpfung u. somit Optimierung der angestrebten Aufenthaltsqualitäten stattfinden. Durch Wiederholung der überwiegenden Generalplanerleistungen werden erhebliche Kosten aufgrund der Regelungen der HOAI im Gegensatz zur Vergabe an einen anderen, neuen Auftragnehmer eingespart. Weiterhin würde es zu Synergieeffekten sowohl in Bezug auf die Durchführung der Dienstleistung als auch in Bezug auf die Überwachung durch die AG kommen.