Externes Projektbüro für das Förderprogramm 100 x Digital Referenznummer der Bekanntmachung: DSEEVerg1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externes Projektbüro für das Förderprogramm 100 x Digital
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Mit dem Förderprogramm „100xDigital“ unterstützt die DSEE deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagementfeldern beim digitalen Wandel. Die DSEE beabsichtigt, zur Unterstützung und Koordinierung des Programms ein externes Projektbüro im Wesentlichen mit folgenden Leistungen zu beauftragen:
1. Startvorbereitung mit den 100 teilnehmenden Organisation,
2. Qualifizierung bei den Grundlagen der Digitalisierung,
3. Vorbereitung der Anträge zur Gewährung der Fördermittel mit jeder der 100 teilnehmenden Organisationen,
4. beratende Unterstützung der 100 teilnehmenden Organisationen bei der Umsetzung eines organisationsinternen digitalen Lösungsansatzes,
5. Umsetzung einer Demoday und Vernetzungsveranstaltung,
6. Erstellung von Evalutionsberichten.
Gesucht wird ein externes Projektbüro, das ab dem 1.8.2021 in enger Abstimmung mit der DSEE die Koordination des 100xDigital Programmes steuert. Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
a) Startvorbereitung mit den 100 teilnehmenden Organisation (15.8.2021-1.9.2021)
— Befüllen von „Memorandum of Understanding“ (Vereinbarungen) mit einem Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten auf Basis einer Mustervorlage der DSEE mit jeder der 100 teilnehmenden Organisationen,
— Aufbau und Start der Community Betreuung über das Projektintranet/Social Media (z. B. Slack).
b) Qualifizierung bei den Grundlagen der Digitalisierung (1.8.2021-31.12.2021):
— Formale Vorbereitung und Umsetzung von 2 identischen, virtuellen 90-minütigen, interaktiven Informationsveranstaltungen mit Details zu:
1. Qualifizierungsprogramm,
2. Bedarfsanalyseverfahren,
3. Antragsverfahren für die Umsetzungsbudgets (Erfahrungen im Umgang mit Förderverfahren zwingend erforderlich) inklusive u. a. Einladungsverwaltung, Aufbereitung der Informationen, Absprache mit den moderierenden Mitarbeitern der DSEE.
— formale Vorbereitung von 5 virtuellen 90-minütigen Seminaren, insbesondere mitsamt Einladungsverwaltung, Tracking der Teilnahme (verpflichtend für teilnehmende Organisationen), Nachbereitung.
Feedback der Teilnehmenden, Erstellung von Musterverträgen mit den Dozent:innen, Entgegennahme von Rechnungen und Weiterleitung an die DSEE.
c) Bereitstellung und Betreuung durch einen Trainer:innen Pool:
— Erstellung eines Trainer:innen Pools gemeinsam mit der DSEE,
— Rahmenverträge mit ca. 10 Trainer:innen für individuelle Anfragen,
— Annahme von schriftlichen Unterstützungsanfragen über das Projektintranet und Weiterleitung an die passenden Trainer:innen zur Beantwortung,
— Beratung beim Matching zwischen teilnehmenden Organisationen und Trainer:innen für die Umsetzung der Digitalprojekte im Rahmen der Umsetzungsbudgets
d) Identifikation von digitalen Herausforderungen und entwickeln von Lösungsansätzen:
— Klärung der digitalen Herausforderungen und Identifikation der Lösungsansätze in 3 identischen, interaktiven, 120-minütigen Gruppenworkshops mit je einem Drittel der teilnehmenden Organisationen (u. U. unter zu Hilfenahme von Trainern und freiwilligen IT-Experten) inklusive u. a. Einladungsverwaltung.
Vorbereitung der Organisationen auf den Workshop, Vorbereitung von Arbeitsvorlagen für die Teilnehmenden, Gewinnung und Abrechnung von Trainer:innen und freiwilligen IT-Experten, Absprache mit den moderierenden Mitarbeitern der DSEE, Dokumentation und Nachbereitung.
— Darauffolgend Führung von ca. 100 Bedarfsklärungsgesprächen mit allen Organisationen, um Bedarfe konkret zu benennen und zu protokollieren. Die Gespräche müssen vorher vom Auftragnehmer konzipiert und mit der DSEE abgestimmt werden. Die Protokolle sind Grundlage für die Antragstellung und Formulierung der Lösung/Einzelmaßnahmen,
— Einzelmaßnahmen: Entwicklung von Lösungen für konkrete Bedarfe.
e) Vorbereitung der Anträge auf Fördermittel mit jeder der 100 teilnehmenden Organisationen (15.8.2021-15.9.2021):
— Beratung bei der Formulierung des Finanzierungsplans und der Antragstellung im Onlineantragstool der DSEE),
— Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die Beantragung des Umsetzungsbudgets z. B. im Hinblick auf Förderfähige Kosten,
— Hilfe bei der Antragstellung für das Umsetzungsbudget über das digitale Antragstool der DSEE.
f) Beratende Unterstützung der 100 teilnehmenden Organisationen bei der Umsetzung eines organisationsinternen digitalen Lösungsansatzes (1.10.2021-31.12.2021)
— Hilfestellungen bei der Umsetzung der Lösungsansätze auf Basis von Einzelanfragen,
— Zwischengespräche mit allen teilnehmenden Organisationen zur Dokumentation und Problemlösung,
— Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen in Abschlussgespräche mit allen teilnehmenden Organisationen,
— Datenbereitstellung für einen Wirkungsbericht (Das Programmes und die Wirkung in den Projekten wird durch einen weiteren Dienstleister evaluiert).
Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist der Vertrag zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. Die DSEE hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer mit den unter Ziffer II.2.4), dort unter Ziffer 5 und 6 genannten Leistungen zu beauftragen und den Vertrag um den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 zu verlängern.
Die DSEE hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer mit den unter Ziffer II.2.4), dort unter Ziffer 5 und 6 genannten Leistungen zu beauftragen. Diese umfassen:
5. Umsetzung eines Demoday und einer Vernetzungsveranstaltung (1.1.2022-31.3.2022):
— Vorbereitung des Demodays inklusive Einladungsverwaltung, Räumlichkeiten, Catering, etc. mit ca. 300 Teilnehmenden,
— Entwicklung eines geeigneten Konzepts und Vorbereitung der 100 Organisationen auf die Präsentation ihrer Ergebnisse während des Demodays.
6. Evaluation durch externen Partner (1.1.2022-31.3.2022):
— Datenbereitstellung für einen Wirkungsbericht (quantitative und qualitative Evaluation des Programmes und der Wirkung in den einzelnen Projekten wird durch einen weiteren Dienstleister durchgeführt),
— Aufbereitung einzelner Wirkungsgeschichten sowie für diese Leistungen:
—— Begleitung des Prozesses durch Projektmanagement, Fristencontrolling und Budgetüberwachung via Statusreports,
—— Community Betreuung: Kommunikation mit den 100 Organisationen direkt und über die Kanäle der DSEE,
—— Tracking des Fortschrittes in jeder der teilnehmenden Organisationen,
—— Unterstützung der DSEE bei der Öffentlichkeitsarbeit zu 100xDigital (z. B. Vorbereitung von Social Media Post, Aufbereitung von Portraits geförderter Maßnahmen, etc.)
Die Verlängerung umfasst den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.3.2022.
Der Auftragnehmer wird zu den im Vorhinein festgelegten Konditionen tätig.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vertrag mitsamt Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Unterstützung von öffentlichen Auftraggebern bzw. Fördergebern und Organisationen bei der administrativen Abwicklung von Förderprojekten).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Unterstützung von öffentlichen Auftraggebern bzw. Fördergebern und Organisationen bei der administrativen Abwicklung von Förderprojekten) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr,
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters und der Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Aus den Angaben des Bieters muss sich ergeben, dass er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte in Vollzeit angestellt hat (Vollzeitäquivalent).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachangeobte, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVYR6KK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html