Kompensationsmaßnahmen Bebauungsplan 4.1 Pommerndreieck
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süderholz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18516
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suederholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompensationsmaßnahmen Bebauungsplan 4.1 Pommerndreieck
Für das Bauvorhaben Gewerbegebiet Pommerndreieck, Erschließung 2. BA, B-Pläne 4.1 und 4.2 werden Planungsleistungen für die Kompensationsmaßnahme der Leistungsphasen 6-9 ausgeschrieben. Der Leistungsinhalt umfasst die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen des Bebauungsplans Nr. 4.1 Industriegebiet „Pommerndreieck“ für den Teilgeltungsbereich 1 und 2.
18516 Süderholz OT Klevenow Pommerndreieck
Das Vorhaben beinhaltet die Umsetzung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zum B-Plan Nr. 4.1 Pommerndreieck.
Gewerbegebiet Pommerndreieck – GRWI-14-0066
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- oder Partnerschaftsregister. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten oder Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden,
— Umsätze (2018, 2019, 2020).
Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
— Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Abs. 2 LBau M-V,
— Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. o. g. benennen,
— Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechen RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO M-V.
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit den Unterlagen der vorliegenden Planung wird offengelegt, dass dieses Büro vorbefasst i. S. d Vergaaberechts sein könnte. Sollten Bewerber an einer Beteiligung dieses Büros im Vergabeverfahren Bedenken haben, sind diese mit Einreichung des Teilnahmeantrags schriftlich der Vergabestelle mitzuteilen. Auf Unklarheiten Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung des EuGH, Urteil vom 23.12.2009 – Rs. C -367/08 möglich,
— Änderungen am Bewerberbogen sind nicht zulässig.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Vertragsmustre RBBau zu verwenden.
— Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnehmerwettbewerb erhalten, werden Sie gebeten sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zulassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vregabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süderholz
Postleitzahl: 18516
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.suederholz.de