Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-lro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Rostock
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Containern zum Sammeln von Bauschutt sowie der Transport von befüllten Containern vom jeweiligen Wertstoffhof zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Übernahme und Verwertung von Bauschutt einschließlich aller notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen zur Erbringung der Leistungen durch einen sach- und fachkundigen sowie zuverlässigen Dritten ab dem 1.1.2022.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Bad Doberan
Wertstoffhof Bad Doberan
18209 Bad Doberan
Eikboomstraße 7
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 480-720 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Bad Doberan.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Rühn
Wertstoffhof Rühn
18246 Rühn
Hof Rühn 20 A
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 280-350 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Rühn.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Güstrow
Wertstoffhof Güstrow
18243 Güstrow
Industriegelände 5
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 160-240 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Güstrow.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Krakowe am See
Wertstoffhof Krakow am See
18292 Krakow am See
Mühlenberg 8
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 208-312 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Krakow am See.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Teterow
Wertstoffhof Teterow 17166 Teterow, Pampower Weg 1 C
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 280-420 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Teterow.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Laage
Wertstoffhof Laage
18299 Laage
Bahnhofstraße 34
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 208-312 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Laage.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Schwaan
Wertstoffhof Schwaan
18258 Schwaan
Gewerbegebiet Ost 7
Verwertung von jährlich insgesamt 440-660 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Schwaan.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Pastow
Wertstoffhof Pastow
18184 Pastow
Wendenstraße 5
Verwertung von jährlich insgesamt 200-300 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Pastow.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Neubukow
Wertstoffhof Neubukow
18233 Neubukow
Hühnerhorn 2
Verwertung von jährlich 200-300 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Neubukow.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Gnoien
Wertstoffhof Gnoien
17179 Gnoien
Gewerbestraße 14
Verwertung von jährlich 136-204 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Gnoien.
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um 2 Jahre (2025/2026) und einmal um ein Jahr (2027), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zur Übersicht über den Bieter und Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses),
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung des Bieters, dass – er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes(MiLoG).
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
2.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
2.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechspartners (mit Tel.),
— Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum,
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EURO € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung.
— Angaben zu den zum Einsatz kommenden Sammelcontainern sowie zum Verwertungsweg der Bauschutt-Fraktionen; Angaben und Nachweis zur vorgesehenen Übergabestelle/Verwertungsanlage.
2.) Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung, Vorlage eines Nachweises zur Berufshaftpflichtversicherung,
— Angabe der zur Verwertung angenommenen Bauschutt-Menge der letzten 3 Jahre,
— Vorlage eines Auszuges aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, An der Schanze 9, 18273 Güstrow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben mit Anlagen,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
— Besondere Vertragsbedingungen,
— Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort),
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen),
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Die Vorabinformation wird spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung elektronisch mitgeteilt (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.