Versicherungsmakler
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsmakler
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) plant die Neuausschreibung der Gebäudeversicherung. Dazu wird ein Versicherungsmakler eingesetzt. Ziel der Ausschreibung soll der Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages (Entwurf in den Vergabeunterlagen) sein. Dazu gehören neben der Vorbereitung und dem Abschluss des Versicherungsvertrages auch die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und der Erfüllung des vermittelten Versicherungsvertrages einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. Zudem soll der Makler unterstützend bei den Ausschreibungsverfahren tätig werden. Zwingende Voraussetzung ist die Möglichkeit des Datenaustausches im Zuge der Schadenbearbeitung digital über eine Schnittstelle an das wohnungswirtschaftliche ERP-System Wodis.
Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) ist ein regional marktführendes großes kommunales Wohnungsunternehmen in Neubrandenburg. Zum Kerngeschäft gehört es, Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung in unterschiedlichsten Qualitäten und Lagen zur Verfügung zu stellen und sich mit den vielfältigen Aufgaben rund um die Immobilie zu befassen. Mit rund 12 000 Wohnungen, mehr als 300 Gewerbeeinheiten, über 300 Plätzen in Wohn- und Pflegeheimen sowie mehreren 1.000 Stellplätzen und Garagen, ist die NEUWOGES der größte Vermieter vor Ort. Darüber hinaus werden mehr als 6 000 Einheiten unterschiedlichster Nutzungsart für andere Immobilieneigentümer verwaltet und an der Entwicklung, Erschließung und Optimierung von Immobilien mitgewirkt.
Die NEUWOGES plant die Neuausschreibung der Gebäudeversicherung. Dazu soll ein Versicherungsmakler eingeschaltet werden. Ziel der jetzigen Ausschreibung soll der Abschluss eines Versicherungsmaklervertrages (Entwurf in den Vergabeunterlagen) sein. Dazu gehören neben der Vorbereitung und dem Abschluss des Versicherungsvertrages auch die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und der Erfüllung des vermittelten Versicherungsvertrages einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. Zudem soll der Makler unterstützend bei den Ausschreibungsverfahren tätig werden. Zwingende Voraussetzung ist die Möglichkeit des Datenaustausches im Zuge der Schadenbearbeitung digital über eine Schnittstelle an das wohnungswirtschaftliche ERP-System Wodis.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das genutzte wohnunsgwirtschaftliche ERP System gestattet nur einem speziellen Lizenznehmer die Kopplung mit dem systemintegrierten Schadensmanagementmodul, diesbezüglich besteht eine vertragliche Bindung. Danach ist es anderen Anwendern nicht möglich, einen Datenaustausch, wie vom Auftraggeber gewünscht und von dem Modul ermöglicht, zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versicherungsmakler
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]