Grundsanierung der Herweghstraße in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6906
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundsanierung der Herweghstraße in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO), vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt die Grundsanierung der Herweghstraße in der Steintor Vorstadt.
Die Herweghstraße befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofes der HRO. Auf der gesamten Länge der geplanten Sanierung grenzt, bis auf 2 Ausnahmen, südwestlich das Bahngelände der DB AG an. Nordöstlich befindet sich die Wohnbebauung der Steintor Vorstadt mit Vorgärten.
Die Herweghstraße, zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Schwaaner Landstraße, ist im Lärmaktionsplan der HRO als Lärmbrennpunkt des Straßenverkehrs Nr. 19 verzeichnet. Die geplante Grundsanierung berücksichtigt diesen Sachverhalt. Es liegt aus dem Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie/Vorplanung vor, dessen Ergebnis eine Empfehlung für die Sanierung der Herweghstraße mit dem Ziel der Lärmminderung war.
Aus dieser Machbarkeitstudie liegen bereits nachfolgende Unterlagen vor:
Vermessung, Baugrunduntersuchungen, Baumgutachten, denkmalpflegerische Analyse.
Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit Bürgerbeteiligung wurde festgelegt, die Herweghstraße als Tempo 30 Zone mit Erhalt der Parkflächen und Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu erneuern.
18055 Rostock, Herweghstraße
— Planung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI ff,
— Planung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI ff,
— Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan/Ausführungsplan,
— Artenschutzbeitrag,
— Umweltbaubegleitung.
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie),
— Eigenerklärung zur Eignung – Fbl. 10008 HVA F-StB - Bestandteil der Vergabeunterlagen,
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
— Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
— § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
— § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
[Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr in Summe aus den Leistungsbildern, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie aus den Leistungen Erstellung Artenschutzbeitrag und Umweltbaubegleitung.
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
— Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
— § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit Juli 2015 bis Juni 2021, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf jeweils max. 1 DIN A 3 Seite bzw. 2 DIN A 4 Seiten sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle genannten Leistungsphasen erbracht sein müssen und mindestens eine der genannten Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum liegen muss. Die Leistungen Artenschutzbeitrag und Umweltbaubegleitung müssen vollständig im Referenzzeitraum liegen.
LB: Verkehrsanlagen, Lph 3 bis 6 und 8 ≥ HZ III;
— 2 innerstädtische Straßenplanungen mit einer Mindestlänge von 150 m, mindestens 4 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, Zufahrten, etc.) sowie Alleebäumen/Baumreihen im Bestand.
LB: Technische Ausrüstung, Lph 1 bis 6 und 8 ≥ HZ II;
— 2 Planungen von Straßenbeleuchtungsanlagen mit einer Mindestlänge von 150 m.
LB: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) – 1 Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan für Straßenverkehrsanlagenprojekte
LB: Artenschutzbeitrag;
— 1 Artenschutzbeitrag für Straßenverkehrsanlagenprojekte.
LB: Umweltbaubegleitung;
— 1 Umweltbaubegleitung im Rahmen der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen (Straßenverkehrsanlagenprojekte) sowie Alleebäumen/Baumreihen im Bestand,
— § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung), Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zusätzlich Nachweis über Befähigung und mindesten 3 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan/Landschaftspflegerischer Ausführungsplan und die Leistungen Erstellung Artenschutzbeitrag und Umweltbaubegleitung für jeweils 1 Bearbeiter.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure, Diplom, Bachelor, Master) in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
— Verkehrsanlagen,
— Technische Ausrüstung.
Der Bewerber muss mindestens über 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieur, Diplom, Bachelor, Master, Sachverständiger, Gutachter) in den folgenden Leistungsbildern/Besonderen Leistungen verfügen;
— Landschaftspflegerischer Begleitplan,
— Artenschutzbeitrag,
— Umweltbaubegleitung,
— § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
— 6 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
— Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]