Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz (Kategorien A I – A III) im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz (Kategorien A I – A III) im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Erfassung, den Transport und die Verwertung von Altholz der Altholzkategorien A I bis A III in seinem Kreisgebiet aus.
Die Leistung ist im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an den Standorten der Wertstoffhöfe bzw. Umschlagstationen zu erbringen. Die Aufzählung der 14 konkreten Wertstoffhöfe/Umschlagstationen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um Holzabfälle, die in den jeweiligen Wertstoffhöfen/Umschlagstationen angenommen und in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Container gefüllt werden. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über die Notwendigkeit der Abholung der befüllten Container. Dieser hat die Container innerhalb von 24 Stunden gegen leere auszutauschen. Die anschließende Verwertung hat in (einer) zugelassenen Anlage(n) zu erfolgen.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
1. Die Stellung von 7 – 33 m3 Abrollcontainern auf den Wertstoffhöfen sowie auf den Umschlagstationen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte entsprechend der in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2 aufgeführten Größen und Anzahl,
2. Optional: Gestellung von Zusatzcontainern auf den Wertstoffhöfen sowie Umschlagstationen,
3. die Abholung der gefüllten Container bei Erhalt einer Vollmeldung innerhalb von 24 Stunden (einschließlich Containertausch),
4. Transport zu einer zugelassenen Verwertungsanlage,
5. Verwertung in einer zugelassenen Anlage,
6. Verwiegung der einzelnen Transporte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung)
Kriterium 2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Haftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. (Eigenerklärungen zur Haftpflichtversicherung).
Kriterium 2.2: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.3: Behördliche Genehmigungen für die ordnungsgemäße Betreibung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallverwertungsanlagen (Vorlage behördliche Genehmigungen)
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Absatz 4 Vergabegesetz M-V sowie Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 Vergabegesetz M-V
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr. 2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland