Erneuerung Petersdorfer Straße inkl. Neubau Geh- und Radweg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6906
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Petersdorfer Straße inkl. Neubau Geh- und Radweg
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) stellt die Petersdorfer Straße eine Verbindung von den Wohngebieten Dierkow und Toitenwinkel in Richtung Seehafen/Warnowtunnel her, dient aber auch der Erschließung der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete. Gleichzeitig ist sie Umleitungsstrecke für die parallel verlaufende Autobahn A19.
Eine Verkehrszählung 2016 ergab einen DTV von 2 540 Kfz/24h bei einem Lkw-Anteil von 5 %. Dieser wird sich auf Grund der erwarteten Industrieansiedlungen erhöhen. Verkehrsrechtlich liegt die Petersdorfer Straße innerorts. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Petersdorfer Straße ist größtenteils mit Betonplatten ohne ausreichenden Unterbau errichtet worden, der nördliche Teil ist mit Kopfsteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahn weist auf der gesamten Trasse umfassende Beschädigungen auf.
Für Fußgänger und Radfahrer ist nördlich der Straße teilweise ein einseitiger sehr schmaler Weg von max. 1,50 m Breite vorhanden. Begegnungen sind auf dieser Breite nicht möglich. Am Bahnbetriebswerk endet dieser Weg. Genutzt wird die Strecke vor allem von Mitarbeitern des Seehafens. Der grundhafte Ausbau der Fahrbahn und sichere Verkehrsanlagen für Fußgänger und Radfahrer werden notwendig.
18147 Rostock
— Planung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI ff. für mehrere Bauabschnitte,
— Planung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI ff. für mehrere Bauabschnitte,
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI ff. für mehrere Bauabschnitte,
— Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß §§ 26, 31 HOAI für mehrere Bauabschnitte,
— Planung Besondere Leistungen in den verschiedenen Leistungsbildern.
Die nachfolgend genannte Stufe kann optional einzeln schriftlich nachbeauftragt werden:
Stufe II;
1. Bauabschnitt;
— VA Lph 5+6,
— TA Lph 1-6,
— Ing.B Lph 1-6,
— LBP Lph 1-4.
Die nachfolgend genannten Leistungen können optional einzeln und ggf. teilweise schriftlich nachbeauftragt werden:
1. Bauabschnitt:
— VA Lph 8,
— TA Lph 8,
— Ing.B Lph 8.
2. Bauabschnitt:
— VA Lph 3-6, 8,
— TA Lph 1-6, 8,
— Ing.B. Lph 1-6, 8,
— LBP Lph 1-4.
3. Bauabschnitt:
— VA Lph 3-6, 8,
— TA Lph 1-6, 8,
— Ing.B. Lph 1-6, 8,
— LBP Lph 1-4.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Petersdorfer Straße incl. Neubau Geh- und Radweg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB— Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]