Markterkundungsverfahren der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) zur Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht][gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.funkmasten-mv.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundungsverfahren der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) zur Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64212000 Mobiltelefondienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfolgt das Ziel, eine flächendeckende Mobilfunkversorgung aller Haushalte bzw. Mobilfunknutzer einschließlich einer funktionalen Datenübertragung auf einem ausreichenden Mindestniveau (also namentlich: 4G/LTE) zu gewährleisten. Es sind in den letzten Jahren erhebliche Ausbaufortschritte erzielt worden, jedoch sind auch weiterhin zahlreiche Flächen und Verkehrswegestrecken noch nicht mit datenübertragungsfähigen Netzen abgedeckt. Um diese Funklöcher zu schließen und damit auch die Voraussetzungen für einen Ausbau in aktueller LTE- oder 5G-Technik zu schaffen, wurde im August 2020 die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) gegründet. Die Aufgabe der FMI besteht darin, in Regionen in denen der Markt keine Versorgung mit Sprachmobilfunk hervorbringt, eine passive Mobilfunkinfrastruktur auszubauen und diese den lokalen Mobilfunknetzbetreibern sodann für den Betrieb zur Verfügung zu stellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rechtliche Grundlage dieser Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern sind die „Grundsätze des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mastinfrastruktur-Treuhandvermögens“. Ziel ist es, öffentliche Mittel effektiv und zielgerichtet einzusetzen und bereits getätigte bzw. geplante privatwirtschaftliche Investitionen zu schützen.

Um die aktuelle und zukünftige Situation der unterversorgten Gebiete abschätzen zu können, bittet die FMI daher die Mobilfunknetzbetreiber um Darstellung, ob sie in den nächsten 3 Jahren den Aufbau und/oder Ausbau eines Mobilfunknetzes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern planen.

Die Mobilfunknetzbetreiber werden gebeten, verbindlich nachfolgende Angaben zur aktuell vorhandenen Mobilfunkinfrastruktur und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in den Mobilfunkinfrastrukturausbau zu machen:

1) Bekanntmachung der aktuellen Mobilfunk-Versorgungslage im gesamten Markterkundungsgebiet Mecklenburg-Vorpommern nach Mobilfunktechnologie und Empfangsleistung. Ein Gebiet gilt als versorgt, wenn je Mobilfunktechnologie nach den jeweiligen Messgrößen eine entsprechende Empfangsleistung anliegt:

GSM: RxLev: -85 dBm

LTE, 50 Mbit/s mit 10 MHz: RSRP: -104 dBm

LTE, 50 Mbit/s mit 15 MHz: RSRP: -109 dBm

LTE, 50 Mbit/s mit 20 MHz: RSRP:- 114 dBm

Die jeweiligen Werte beziehen sich auf den Empfangspegel in 3 Meter Höhe über dem Boden.

2) Bekanntmachung, ob für das Zielgebiet innerhalb der nächsten 3 Jahre konkrete Ausbaupläne für eine Mobilfunkinfrastruktur der 2., 3., 4. und 5. Mobilfunkgeneration bestehen. Für die Definition eines versorgten Gebietes sind die Pegel unter Punkt 1 heranzuziehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen ist neben der vollständigen schriftlichen Beantwortung der voran genannten Fragen, dass die folgenden Angaben enthalten sind:

1) Für den Fall aktuell vorhandener Mobilfunkinfrastrukturen:

— Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der Versorgungsgebiete und der Maststandorte gem. der „Hinweise zur Übermittlung von Geoinformationen“.

2) Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre:

— Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der geplanten Versorgungsgebiete und der geplanten Maststandorte jeweils gesondert zu den Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 12 Monate sowie in den kommenden 3 Jahren gem. der „Hinweise zur Übermittlung von Geoinformationen“,

— Kurzbeschreibung der Ausbauplanung einschließlich Beschreibung der technischen Lösung (z. B. Masthöhe, Anbindung),

— Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von konkreten Meilensteinen des geplanten Ausbaus unter Angabe des voraussichtlichen Baubeginns je geplantem Standort sowie der voraussichtlichen Inbetriebnahme.

Die gelieferten Darstellungen und Informationen werden ausschließlich zur Ermittlung der Erschließungsgebiete und für die notwendige Bildung von Projektgebieten genutzt. Das Ergebnis der Markterkundung wird von der FMI dokumentiert und als Grundlage für das Ausbauprogramm den möglichen Begünstigten zur Verfügung gestellt.

Wir behalten uns vor, die im Rahmen der Markterkundung geforderten Angaben im Wege von Nachforderungen durch Sie konkretisieren zu lassen sowie eine rechtsverbindliche Erklärung zur Sicherung der Finanzierung und zu den vorgesehenen Meilensteinen für die Umsetzung der geplanten Maßnahme zu verlangen. Sämtliche Gebiete, für die keine den Anforderungen dieser Markterkundung genügende Meldung bestehender oder geplanter Ausbauvorhaben eingehen, werden als ausbaufähig im Sinne der „Grundsätze des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mastinfrastruktur-Treuhandvermögens“ angesehen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass die im Rahmen dieser Erkundung verbindlich gemeldeten Ausbauplanungen bzw. die diesbezüglichen konkreten Projektmeilensteine tatsächlich nicht erreicht werden sollten, steht es der FMI frei, auch dort staatliche Ausbaumaßnahmen im Sinne der „Grundsätze des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mastinfrastruktur-Treuhandvermögens“ umzusetzen.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
08/06/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Markterkundung endet 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung auf der Bekanntmachungsplattform:

Tenders Electronic Daily (TED),

Der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“,

Erreichbar unter: https://ted.europa.eu/

Nach dieser Frist eingehende Bekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Markterkundungsverfahren.

Folgende "Hinweise zur Übermittlung von Geoinformationen“ sind Bestandteil dieses Markterkundungsverfahrens.

1. Formatvorgaben und Datenqualität

— Zu verwendendes Koordinatenreferenzsystem: ETRS89/UMT Zone 33N, EPSG:25833. Wird ein anderes Koordinatenreferenzsystem verwendet, ist dieses in Form des EPSG Codes anzugeben.

2. Datenformate

— Die Daten sind in digitaler Form abzugeben. Jeder Datensatz muss eine eindeutige Identifikationsnummer (GID) vom Datentyp „Integer“ besitzen.

3. Georeferenzierte Daten

— Die Daten können im Vektorformat GeoJSON, Shape oder im Format KML übermittelt werden.

4. Attribute

— Um die raumbezogenen Daten auszuwerten, bitten wir Sie die Geodaten mit den angegebenen Eigenschaften zu beschreiben. Invalide Geometrien können nicht verarbeitet und damit nicht berücksichtigt werden.

5. Geodaten und Attribute

5.1. Punkte Maststandorte

— Die Punkte sollen alle Maststandorte wiedergeben, die zur Versorgung notwendig sind. Anzugeben sind sowohl vorhandene als auch geplante Masten.

Attributname | Typ | Beschreibung/Beispiel

GID | Integer | eindeutige Identifikationsnummer

Technologie | Text | z.B. UMTS, LTE

(geplante) | Date | Datum

Inbetriebnahme

Art der Anbindung | Text | z. B. Glasfaser

5.2.Polygone Versorgungsgebiete

— Jede Technologie (2G, 3G, 4G und 5G) erhält ein eigenes Polygon, welches die Ausleuchtungszonen eines Antennenstandortes erfasst.

Attributname | Typ | Beschreibung/Beispiel

GID | Integer | eindeutige Identifikationsnummer

Technologie | Text | eingesetzte Technologie z. B. UMTS, LTE

Empfangsleistung | Integer | in dBm

Frequenz | Integer | in MHz

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/06/2021