Regionale Schule „Robert Koch“ — Erweiterungsanbau und Neugestaltung Außenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimmen
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 38326 / 47-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimmen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionale Schule „Robert Koch“ — Erweiterungsanbau und Neugestaltung Außenanlagen
Der Schulkomplex der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen, für aktuell ca. 500 Schüler, befindet sich westlich der historischen Altstadt, in einem gut erschlossenen Wohngebiet mit geringem Verkehrsaufkommen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude, welches 1978/79 in 4-geschossiger Betonfertigteilbauweise errichtet wurde.
Der Erweiterungsbau Neubau wird als viergeschossiger Massivbau mit einer eingeschossigen Eingangshalle zwischen den südlichen Gebäudeflügeln des Bestandsgebäudes errichtet.
Ziel ist es die Einhaltung der gesetzlich geforderten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten einzuhalten. Das Erreichen von einem möglichst geringen Endenergie- und Primärenergiebedarf, erfolgt über eine detaillierte Ausführung der Gebäudehülle / Wärmedämmung (Außenwände, Bodenplatte, Dach, Fenster /Türen), einer möglichst luftdicht- und wärmebrückenfreien baulichen Umsetzung.
Durch die geplante Nutzung der anliegenden Fernwärme, den Einsatz von zentralen und dezentralen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, in Verbindung mit einer verbrauchsoptimierten Gebäudehülle, u. a. durch den Einsatz eines Wärmedämmverbundsystem, einer Massivdecke und Isolierverglasung, werden die Anforderungen an die EnEV 2016 sowie das EEWärmeG wirtschaftlich und nachhaltig erfüllt.
Die Prinzipien des nachhaltigen Bauens zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft aus. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung des Bauvorhabens wird das Ziel der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte angestrebt. Weiterhin wird auf einen ressourcenschonenden Umgang mit den zu verwendenden Baustoffen und der Vermeidung von Umweltbelastungen Wert gelegt.
Während des Bauprozess erfolgt eine stetige Betrachtung, Abwägung und gezielte Auswahl der zu verbauenden Materialien unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zusammensetzung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Konstruktiv wird der Erweiterungsbau in klassischer Massivbauweise, 1- bis 4-geschossig, auf einer tragenden Stahlbetonsohle mit Streifenfundamenten, Stahlbeton Geschossdecken und einem Flachdach als Massivdecke errichtet.
Zur Beachtung:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Losgruppe 4_Los 16-Fliesen + Los 17-Maler + Los 18-Bodenbelag + Los 19- Gebäudereinigung.
Fliesen / Betonwerkstein
Straße der Befreiung 73
Grimmen
— Bodenabdichtung WC — Bereiche,
— Bodenfliesen WC — Bereiche,
— Wandfliesen WC — Bereiche,
— Sockelfliesen WC — Bereiche.
Bei Verzögerung des Vorhabens und / oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
STES-16-0044.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Maler
Straße der Befreiung 73
18507 Grimmen
— Tapezierarbeiten Wandflächen inkl. Erstbeschichtung,
— Malerarbeiten Deckenflächen, gelocht und glatt,
— Beschichtung Bodenflächen,
— Beschichtung Innengeländer,
— Beschichtung Türzargen.
Bei Verzögerung des Vorhabens und / oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
STES-16-0044.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Bodenbelag
Straße der Befreiung 73
18507 Grimmen
— Sanierung Bodenbelag Bestand, Kautschuk,
— Bodenbelag Kautschuk Neubau, mehrfarbig,
— Treppenbelag Kautschuk Neubau,
— Treppenprofile Neubau,
— Sockelleisten.
Bei Verzögerung des Vorhabens und / oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
STES-16-0044.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Gebäudereinigung
Straße der Befreiung 73
18507 Grimmen
— Glasreinigung Fassade,
— Glasreinigung Fenster,
— Gebäudereinigung Wand- und Bodenflächen,
— Reinigung Türen,
— Reinigung Einrichtung.
Bei Verzögerung des Vorhabens und / oder Vergabe der Bauleistungen sowie späteren Baubeginn, wegen unvorhergesehener Umstände.
STES-16-0044
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrages ist eine Schätzung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung derletzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,
(b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Siehe Formblatt Wirt-123.1-EU, der Beschaffungsunterlagen.
GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von derTeilnahme an einem Vergabeverfahren aus:
Gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2 GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahrenausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen, GWB § 160 Abs. 3:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimmen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.grimmen.de