Stadt Penkun – Beschaffung eines neuen HLF 20 Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löcknitz
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-loecknitz-penkun.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Penkun – Beschaffung eines neuen HLF 20 Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
Die Stadt Penkun beschafft mit diesen Ausschreibungsunterlagen ein neues HLF20 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Penkun. Die Angebotsabgabe hier, richtet sich auf das Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung.
Lieferung zum Werk des Fahrgestell-/Aufbauherstellers. Nähere Abstimmungen erfolgen nach Auftragserteilung.
Die Stadt Penkun beschafft mit diesen Ausschreibungsunterlagen ein neues HLF20 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Penkun. Das Los 2 beinhaltet die Feuerwehrtechnische Beladung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen.
Die Wertung der Angebote erfolgt mittels Preiswertung, der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllte Eigenerklärung – Blatt 124 – in den Vergabeunterlagen enthalten.
Ausgefüllte Eigenerklärung – Blatt 124 – in den Vergabeunterlagen enthalten.
Eine Referenzliste mit mindestens 10 vergleichbaren Referenzprojekten, hinsichtlich Art/ Umfang der Leistung und des geschätzten Auftragswertes. Weiterhin muss einen Nachweis für ein mindestens fünfjähriges Berufs-/Firmenbestehen geliefert werden.
Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht beim Öffnungstermin zugelassen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch, zum genannten Abgabetermin mit 2 Vertretern des Amtes Löcknitz – Penkun.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
10 Kalendertage Rügefrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
15 Kalendertage Einreichungsfrist für den Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löcknitz
Postleitzahl: 17321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]