Ikareum – Sanierung und Ertüchtigung der Nikolaikirche Anklam zur Musealen Nutzung mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anklam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://anklam-baut.de/projekte/nikolaikirche/
Abschnitt II: Gegenstand
Ikareum – Sanierung und Ertüchtigung der Nikolaikirche Anklam zur Musealen Nutzung mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ)
Die zu vergebene Leistung umfasst das Leistungsbild Projektsteuerung in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Nr. 9 (März 2020) Projektstufen 2-5 für die Sanierung und Umbau der Nikolaikirche Anklam zur musealen Nutzung mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ).
17389 Hansestadt Anklam
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Projektsteuerungsbüro oder eine Bewerbergemeinschaft aus entsprechenden Fachleuten für die Bearbeitung der Projektsteuerung ausgewählt werden.
In Anlehnung an die AHO Schriftenreihe 9. vom März 2020 werden die Leistungen je Teilprojekt für das Vorhaben in Honorarzonen eingeordnet. Es ist zu beachten, dass im Honorarblatt die Eingabe eines Zu- oder Abschlages auf den Mindestsatz möglich ist (EuGH-Urteil vom 4.7.2019 – Aufhebung der starren Preisvorgaben durch die Honorartabellen).
Der Auftraggeber empfiehlt, die Honorarzone maximal zwischen den Teilvorhaben RITZ und LFM zu unterscheiden. Dem Bieter wird überlassen, die Honorarberechnung entsprechend Anrechenbarer Kosten pro Teilprojekt selbst zu ermitteln, empfohlen wird für das RITZ die Honorarzone III und für das LFM (alle Teilprojekte) die Honorarzone IV. Die Schätzung der Auftragswerte wurde nach den vorher genannten Honorarzonen ermittelt.
Für die Umsetzung des Gesamtprojektes erweist es sich als notwendig, verschiedene Teilprojekte zu definieren, die aufgrund unterschiedlicher Planungstiefen, aber auch aufgrund von Endterminen durch die Bindung in Förderprogrammen (s. Teilprojekt Erneuerung Kirchenboden und Ausstellung), unterschiedlich weit fortgeschritten sind. Gleichwohl bestehen zwischen den Teilprojekten sowohl funktionale, als auch inhaltliche Verknüpfungen. Dennoch wird es für die Umsetzung des Gesamtprojektes nötig sein, einzelne Teilprojekte in zeitlichem Versatz zu anderen früher oder später zu realisieren.
Um den Abschluss einzelner Projektsteuerungsleistungen zu gewährleisten, wird der Auftraggeber demnach die Teilprojekte jeweils einzeln behandeln und stufenweise wie folgt beauftragen:
— Einarbeitung und Projektstufe 2 (Planung),
— Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung),
— Projektstufe 4 und 5 (Ausführung und Projektabschluss),
— Als Teilprojekte wird gemäß den o. g. Teilprojekten differenziert zwischen:
— RITZ – Neubau des Regionalen Informations- und Tourismuszentrums,
— LFM – Erneuerung Kirchenboden und Ausstellung (Projekt in Ausführung),
— LFM – Emporen,
— LFM – Turm,
— LFM – Turmhelm,
— LFM – Restauration,
— LFM – Ausstellung,
— LFM – Freianlagen.
Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen ist die 36.KW 2021) ist umgehend mit der Einarbeitung und Bearbeitung zu beginnen.
Die Bearbeitung der Leistungsstufen 2-5 für LFM-Emporen, LFM-Restauration, LFM-Ausstellung bis 03-2023, sowie Ritz und LFM-Freianlagen. Sofern weitere Beauftragungen erfolgen, werden alle weiteren Termin gesondert vereinbart.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der ausgeschriebenen Auswahlkriterien.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die schrittweise Fortführung des Gesamtprojektes ist abhängig von der zeitlich jeweiligen Bereitstellung weiterer/verschiedener Fördermittelprogramme und Haushaltsmittel der Stadt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Es sind ausschließlich die Formulare des Teilnahmeantrag zu verwenden. (Angaben der Bewerber gemäߧ 122 GWB ff. bzw.§ 75 VgV) – Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Architek/-in, lngenieur/-in (Bachelor/Master) gern.§ 75 (2)
VgV – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Personen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur / Ingenieurswesen (mindestens FH), zusätzliche Qualifikation Projektsteuerer
Die im Teilnahmeantrag aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke / Teilnahmeantrag auszufüllen. Die Nichtverwendung des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Diese Unterlagen sind unter der Vergabeplattform herunterzuladen: https://portal.evergabemv.de/E49363554. Die Bewerbung ist elektronisch über diese Vergabeplattform einzureichen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Teilnahmeantrag sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Geforderte Berufsqualifikation gern. § 75 (2) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in oder Ingenieur/in (Bachelor/Master) für die Leistungen in Anlehnung an die AHO Projektsteuerung gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
— Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu verwenden,
— Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er vor Abgabe einer Bewerbung unverzüglich und ausschließlich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen und Aufklärung zu erbitten,
— Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen,
— Beabsichtigen mehrere Bewerber sich als Bewerbergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Erklärung der beteiligten Bewerber zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizulegen,
— Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen eines Büros werden nicht zugelassen,
— Die Durchführung der Leistungen soll gern. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen finden Sie unter:
https://portal.evergabemv.de/E49363554 Fragen und Antworten während der Bewertungsphase erfolgen nur über das Vergabeortal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Gern. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.