RV kriminaltechnisches Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 220-072-Wu-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]9
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV kriminaltechnisches Verbrauchsmaterial
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischen Verbrauchsmaterial.
Desinfektions-, Reinigungsmittel und Materialien zur chemischen Spurenanalyse
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 30.9.2025.
Blut- und Fingerabdruckuntersuchungen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 30.9.2025.
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hilfsmittel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 30.9.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 4 Vordruck „Angebot“),
— Verpflichtungserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck „Angebot“). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
— Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
— Datenblätter, Produktbeschreibungen, Fotos (soweit nicht schon im Internet solche öffentlich zugänglich sind), aus dem alle geforderten Daten gemäß Leistungsbeschreibung hervorgehen.
— Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf Rahmenvereinbarung),
— Hinwirken auf Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Leistungsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [removed]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).