Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen
Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Gruppenkabine für die Gemeinde Neuenkirchen.
— Los 1 Fahrgestell,
— Los 2 feuerwehrtechnischer Aufbau,
— Los 3 feuerwehrtechnische Beladung,
— Los 4 Beschriftung und Beklebung..
Fahrgestell für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
17498 Neuenkirchen
Herstellung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen, Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen gem. den zu beachtenden DIN-Normen und dem Leistungsverzeichnis sowie Lieferung an den Aufbauhersteller.
1 x Allradfahrgestell mit Zwillingsbereifung geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11.
Auftrag kann verlängert werden.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
17498 Neuenkirchen
1 Löschfahrzeugaufbau Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 27.
Fahrzeugaufbau für Allradfahrgestell (Euro VI) mit einem Radstand von ca. 4 200 mm.
Mit Ausnahme der Steck- und Schiebleiter und des Einreißhakens soll die gesamte Beladung innerhalb des Aufbaues untergebracht sein. Der Aufbau ist entsprechend erhöht auszuführen, es sind keine Dachkästen unterhalb der tragbaren Leitern zulässig.
Das Geräteraumvolumen darf durch die Komponenten der Abgasanlage nicht eingeschränkt werden (im Vergleich zu Aufbauten für Euro V Fahrgestelle).
Das Fahrzeug ist mit einer Gruppenkabine auszustatten, die sämtliche normativen Anforderungen erfüllt.
Die Gruppenkabine ist getrennt vom Aufbau als eigenständige Einheit auszuführen, möglichst dauerhaft mit dem Fahrerhaus verbunden und für eine lange Lebensdauer und hohe Sicherheit aus möglichst stabilem und korrosionsbeständigem Material gefertigt. Möglichst große Kopffreiheit im Mannschaftsraum. Das Mannschaftsraumdach soll nach Möglichkeit begehbar und mit einer dauerhaft rutschfesten Oberfläche versehen sein.
Auftrag kann verlängert werden.
Feuerwehrtechnische Standardbeladung
17498 Neuenkirchen
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. Leistungsverzeichnis. Die Lieferung der feuerwehrtechnichen Beladung erfolgt zum Aufbauhersteller.
Auftrag kann verlängert werden.
Beklebung und Beschriftung
17498 Neuenkirchen
Beklebung und Beschriftung eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges gem. Leitungsverzeichnis und beiliegendem Beklebungskonzept.
Der Auftrag kann verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen. Soweit der Bieter nicht präqualifiziert ist, sind folgende Angaben zu machen:
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angaben zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen. Die Bieter haben darin Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, zu machen.
2. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mind. das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftplfichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander abgesichert sind.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung ist vorzulegen.
1. Angaben zu 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand (ausgelieferte Feuerwehrfahrzeuge) vergleichbare Aufträge aus den letzten 5 Jahren zu machen.
2. Angaben zu Arbeitskräften Weiterhin sind Ergänzende Eignungsnachweise vorzulegen (siehe Formblatt Ergänzende Eignungsnachweise):
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren bezogen auf die zu vergebene Leistung,
— Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung,
— Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages,
— Angaben zu beabsichtigten Unteraufträgen bei der Durchführung des zu vergebenen Leistungsumfanges. Falls der Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis über die Anzahl der pro Jahr verkauften Feuerwehrfahrzeuge,
— Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9000 ff,
— ggf. Nachweis über die Zertifizierung des Bieters nach ISO 14000 ff,
— technische Beschreibungen mit Maßen, Gewichten und Leistungen sowie Zeichnungen,
— Fertigungs-Terminplan mit den wesentlichen Meilensteinen des Fertigungsablaufs,
— Angaben über die maximale Lieferzeit in Kalenderwochen (anzugeben ist die Zeit zwischen schriftlicher Auftragserteilung und erfolgreicher Gebrauchsabnahme; siehe Vorbemerkungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam am 5.7.2021 unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E44242774 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Hilfe beim Download oderbei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unterder Telefonnummer 0221/98 578-33.
Fragen- und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes hinzuweisen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrierenzu lassen. Alle Bieterferagen sollen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auchpersonenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf dergesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: https://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in § 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landhagen.de