Landeshauptstadt Schwerin — Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin — Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
Landeshauptstadt Schwerin — Planungsleistungen für den Anbau an die 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) auf dem Lambrechtsgrund gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9.
3-Feld-Halle, Palmberg Arena
Von-Flotow-Straße 20
19059 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, in Kooperation mit der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft mbH, einen Anbau an die bestehende 3-Feld-Halle („Palmberg-Arena“) zu realisieren.
Der Anbau soll über den gesamten Nord-Giebel der Halle mit 3 Geschossen entstehen.
Das Gebäude hat eine Länge von rd. 48 m, eine Breite von rd. 7 m und eine Höhe von rd. 11 m.
Die Planung der Leistungsphasen 1-5 erfolgte durch die JägerJäger Planungsgesellschaft mbH. Die Planunterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zuschlagskriterien:
Höchster Wert = bester Wert.
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
1. Honorar — Wichtung 60 %,
2. Referenzen — Wichtung 40 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BBB Ingenieurbüro GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD95
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.