Generalsanierung Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: P23/17-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald
Robert-Blum-Straße
17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Gegenstand der Ausschreibung sind u. a.
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Lph. 1-9 HOAI nebst bes. Leistungen,
— Bauakustik u. Raumakustik gem. HOAI, Anlage 1, Zf. 1.2.4, 1.2.5, Lph. 1-7 HOAI,
— Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission Brandschutz, Leistg. für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage, Lph. 1-5 u. 8 nebst besonderen Leistungen.
Vorerst werden die Leistungen der Lph.1-3 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Lph. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Lph. 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln und ist für die Jahre 2019 ff. vorgesehen; Ansprüche bei Abstandsnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Begrenz
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]3
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Robert-Blum-Straße
17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Gegenstand der Ausschreibung sind u. a.
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Lph. 1-9 HOAI nebst bes. Leistungen,
— Bauakustik u. Raumakustik gem. HOAI, Anlage 1, Zf. 1.2.4, 1.2.5, Lph. 1-7 HOAI,
— Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission Brandschutz, Leistg. für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage, Lph. 1-5 u. 8 nebst besonderen Leistungen.
Vorerst werden die Leistungen der Lph.1-3 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Lph. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Lph. 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln und ist für die Jahre 2019 ff. vorgesehen; Ansprüche bei Abstandsnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Begrenz
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Erstellung eines schallschutztechnischen Gutachtens für die Gesamtbaumaßnahme.
— Ermittlung der maßgeblichen Schallemmissionen der aktuellen TGA- Planung,
— Ermittlung der maßgeblichen Schallemissionen durch LKW- und Ladetätigkeiten,
— Erstellung eines dreidimensionalen, digitalen Rechenmodells auf der Grundlage zur Verfügung gestellter Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne),
— Berechnung maßgeblicher Beurteilungspegel in der Nachbarschaft tags/nachts,
— Darstellung der Ergebnisse anhand farbiger Schallausbreitungskarten,
— Zusammenfassung der endgültigen Arbeitsergebnisse in einem schriftlichen Gutachten.
Nach Abschluss der Leistungsphase 2 – Vorplanung, verbunden mit zahlreichen Untersuchungen, Gutachten und der daraus folgenden Kostenschätzung wurde ersichtlich, dass der Sanierungsgrad des Gebäudes weitaus höher ist als vorher angenommen. Da eine Sanierung mit erhöhten bautechnischen Aufwendungen sowie Kostenrisiken verbunden sind und ein Neubau aus wirtschaftlicher und bautechnischer Sicht zu bevorzugen ist, resultiert aus der Planung ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes und die Errichtung eines Neubaus. Aufgrund der Änderungen in der Planung von einer Generalsanierung zu einer Sanierung mit Teilneubau ist die Gesamtmaßnahme baurechtlich als ein Neubau zu betrachten. Nach Abstimmungsgesprächen mit der Immissionsschutzbehörde wird die Erstellung eines schallschutztechnischen Gutachtens, mit Betrachtung der außenliegenden und innenliegenden Lärmquellen, gefordert. Die Beibringung dieses Gutachtens ist für die Genehmigung des Gesamtbauvorhabens durch das Bauamt erforderlich.