Landkreis Ludwigslust-Parchim – Beschaffung von 2 Rettungstransportwagen/Mehrzweckfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Beschaffung von 2 Rettungstransportwagen/Mehrzweckfahrzeugen
Beschaffung von 2 Rettungstransportwagen/Mehrzweckfahrzeugen.
Rettungswache Grabower Chaussee 2, 19288 Ludwigslust
Der Auftraggeber behält sich die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters vor, wenn im Gegenzug die Kosten für die Überführung entfallen., Rettungswache Pestalozziweg 19, 19370 Parchim
Beschaffung von 2 Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Rettungstransportwagen/Mehrzweckfahrzeug Typ C nach DIN EN 1789/2020.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
Einzureichende Unterlagen:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung DIN EN 1789/2020 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der ergonomischen Freiräume nach DIN EN 1789/2020 ist durch Zeichnung und Vermessung nachzuweisen.
Insbesondere ist die 10g-Prüfung wesentlicher Komponenten eines Rettungswagens/Mehrzweckfahrzeuges Typ C, Halterungen der Geräte, des Tragetisches, des seitlichen verbauten Tragestuhls, sowie die Konformität der Inneneinrichtung und des Ausbaus entsprechend Pkt. 4.5.9. der DIN EN 1789/2020 in einer nicht näher beschriebenen baugleichen Fahrzeugkarosse durch eine anerkannte Prüfstelle nachzuweisen. Der Nachweis eines hierin geforderten Prüfverfahrens nach 5.3. der DIN EN 1789/2020 (Crash-Test) muss mittels vorgelegter Prüfberichte unter Angabe der entsprechenden Prüfberichtsnummer, durch ein dafür autorisiertes Unternehmen, erfolgen.
Im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten wird das dynamische Prüfverfahren (Crash-Test) als Untersuchungsmethode anerkannt. Die Prüfprotokolle unter Angabe der Prüfnummer sind mit der Abgabe der Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
Die Nachweise zur Einhaltung der Bedingungen und Prüfungen für Rettungstransportwagen Typ C nach DIN EN 1789/2020 sind dem Angebot beizufügen und der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass das Angebot den Bedingungen für Rettungstransportwagen Typ C nach DIN EN 1789/2020 entspricht.
— Prospektmaterial, Produktbeschreibungen sind in dem Umfange den Unterlagen beizufügen, dass eine objektive und umfassende Beurteilung von Funktion, Aussehen und technischen Parametern möglich ist. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können, bitten wir um eine kostenlose Mustervorführung mit einem Produkt, welches in der Bedienlogik, der Ausführung wesentlicher Baugruppen, der Handhabung dem angebotenen Produkt entspricht. Eine Vergütung von Kosten erfolgt nicht.
Auf Anforderung hat eine Mustervorführung am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Über den genauen Termin ist sich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bereits erfolgte Mustervorführungen können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber anerkannt werden.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDE7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.