Hochbaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau einer Regionalschule, Stadt Bützow
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bützow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buetzow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau einer Regionalschule, Stadt Bützow
Die Stadt Bützow plant den Bau einer regionalen Schule für ca. 350 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 bis 10. Neben dem Regelschulbetrieb sollen ebenso praxis- und ausbildungsorientierte Unterrichtsinhalte angeboten werden.
Auf dem Grundstück eines ehemaligen Sägewerkes soll ein Neubau mit rund 6 500 m2 BGF entstehen. Neben dem Neubau der Schule – incl. 6 Werkstätten von ca. je 100 m2 – ist der Ausbau zugehöriger Frei- und Verkehrsanlagen geplant. In die Gesamtkonzeption ist eine vorhandene Sporthalle einzubinden und Flächen für eine Sportaußenanlage (nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe) sind auszuweisen.
Auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse wurde die beste architektonische und freiraumplanerische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gesucht.
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliches Konzept:
— Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial,
— Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes,
— Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur),
— Funktionalität des Erschließungskonzeptes.
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität:
— Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Flächeneffizienz/Wirtschaftlichkeit.
Freiraum- und Erschließungskonzept:
— Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption,
— Barrierefreiheit,
— Funktionalität und Nutzbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [removed]7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [removed]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [removed]7