LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 4 BE, Erd-, Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 4 BE, Erd-, Rohbauarbeiten
Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 4 BE, Erd-, Rohbauarbeiten.
Schule – Haus 1
Hamburger Allee 126
19063 Schwerin
Umbau und Sanierung einer 4 geschossigen unterkellerten DDR-Typenschule im Bestand. Für die Bauzeit (24 Monate) ist eine Baustelleneinrichtung zu stellen. Für die Sanierung und Neubauten als Anbauten sind Erd-, Beton- und Mauerarbeiten auszuführen.
Baustelleneinrichtung:
— Stellen von 350 lfm mobilen Bauzäunen,
— Stellen von Sanitär- und Bürocontainer,
— Schutzmaßnahmen von Flächen, Bauteilen und Bäumen über die Bauzeit,
— Stellen von provisorischen Heizgeräten,
— Kameraüberwachung der Baustelleneinrichtungsfläche,
— Abdichtungsarbeiten.
Außenabdichtung (Neubau/Altbau)
— 490 m2 Abdichtung von Kelleraußenwänden,
— 490 m2 Dämmung von Kelleraußenwänden.
Erdarbeiten (Neubau)
— ca. 2 100 m3 Baugruben- und Fundamentaushub,
— ca. 360 m2 Gründungssohle herstellen,
— offene Wasserhaltung der Baugrube,
— ca. 260 lfm Dränleitung Kelleraußenwand.
Betonarbeiten (Neubau)
— ca. 120 m3 Stahlbetonsohl- und Fundamentplatten mit Unterbau,
— ca. 50 m3 Streifen- und Einzelfundamente,
— ca. 35 m3 Magerbetonauffüllungen,
— ca. 950 m2 Stahlbetondecken,
— ca. 500 lfm Stahlbetonunterzüge,
— ca. 320 lfm Stahlbetonstützen,
— ca. 580 m2 Stahlbetonaussenwände,
— ca. 35 lfm Winkelstützen im Außenbereich,
— 2 St. Stb.-Kellertreppen (16 Stg.) als Fertigteile,
— 1 St. Rampe mit Podest als Stb.-Fertigteil.
Mauerarbeiten (Neubau)
— 900 m2 Mauerwerk aus Porenbeton und Kalksandstein.
Deckenverstärkung im Bestand
— 750 lfm CFK-Lamellen unterhalb von Bestandsdecken.
Betonarbeiten (Bestand)
— ca. 20 m2 Ergänzen/Ausbessern von Sohlplatten,
— ca. 40 Türöffnungen schließen/verkleinern,
— ca. 23 Fensteröffnungen schließen,
— ca. 20 St. Fensteröffnungen in Betonaußenwände vergrößern,
— ca. 120 m2 Betondachfläche mit Gefällesetrich vergießen,
— ca. 700 St. Öffnungen (Leitungsführung) in Wänden und Decken schließen.
Mauerarbeiten (Bestand)
— ca. 85 m2 Brüstungen in Außenwände abbrechen,
— ca. 580 m2 Öffnungen in Außenwände ausmauern,
— ca. 110 m2 Fensteröffnungen in Außenwände verkleinern,
— ca. 200 lfm Fensterbrüstungen in Außenwände aufmauern,
— ca. 100 lfm Flachstürze einbauen,
— ca. 36 Türöffnungen in Innenwände schließen,
— ca. 150 m2 Innenwandöffnungen verkleinern/schließen,
— ca. 35 lfm Stahlstürze HEB 140/ HEB 160,
— ca. 400 lfm Leibungen im Bestand herrichten/ausbessern.
Kernbohrungen
— Bewehrungsortung in Bestandsdecken,
— ca. 250 St. Kernbohrungen DN 100-450.
Entwässerungskanalarbeiten
— 250 flm. Schmutz- und Regenwasserleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hermann Schütt Hoch- u. Tiefbau Schwerin GmbH & Co.KG
Ort: Schwerin-Görries
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.