Mobiles Mietgebäude Containeranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 321022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Mietgebäude Containeranlage
— Anliefern zum Standort, betriebsbereite Montage (inkl. Gründung und dafür benötigte Unterlagen) und Anschluss der Containeranlage zur temporären Unterbringung des Personals der zukünftigen Bundesstraßenmeisterei (B-SM) Stralsund,
— schlüsselfertige Übergabe,
— Demontage, Rücklieferung und Schlussreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Containeranlage.
Stralsund
— Anliefern zum Standort, betriebsbereite Montage (inkl. Gründung und dafür benötigte Unterlagen) und Anschluss der Containeranlage zur temporären Unterbringung des Personals der zukünftigen Bundesstraßenmeisterei (B-SM) Stralsund,
— schlüsselfertige Übergabe,
— Demontage, Rücklieferung und Schlussreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Containeranlage.
Durch nicht selbst verschuldete Überschreitung der Vertragsfisten.
Bei Verzögerung der Planung und/ oder Genehmigung des Vorhabens und/ oder Vergabe der Bauleistungen wegen unvorhergesehener Umstände.
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen („Festlaufzeit“) und endet mit Ablauf des 31.8.2023, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung einer Vertragspartei bedarf.
Darüber hinaus räumt der Vermieter die Option zur Vertragsverlängerung ab dem 1.9.2023 für die Dauer von 3 x 1 Jahr ein. Will der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er den Vermieter spätestens 3 Monate vor dem Ende der Festmietzeit und 3 Monate vor dem Ende der 1. Verlängerungszeit davon durch eingeschriebenen Brief unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang beim Vermieter. Wird die erste Option nicht ausgeübt, erlöschen auch darauffolgende Optionen ersatzlos.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
— Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: [Betrag gelöscht] EUR,
— Die Höhe der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden beträgt jeweils [Betrag gelöscht] EUR.
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags an Unteraufträge vergeben werden.
— Mindestens 2 vergleichbare Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Telefon: [removed]