Ersatzbeschaffung Internetanbindungen für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Internetanbindungen für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Ersatzbeschaffung Internetanbindungen als Übergangslösung zur Abdeckung der gesetzlichen Anforderungen während der Corona Pandemie in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) kommt es durch den Lockdown und das stark erhöhte Homeoffice Aufkommen in der Landesverwaltung M-V und der DVZ M-V GmbH selbst zu einem Engpass der Breitbandkapazität des vorhandenen Internetzugangs.
Demgemäß bedarf es einer schnellstmöglichen Lösung zur Schaffung der Voraussetzungen für die notwendige Infrastruktur, um die Arbeitsfähigkeit der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten zu können.
Die Beschaffung dient als Übergangslösung für 24 Monate, um so den Zeitraum bis zur Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens sowie der zwingend notwendigen Migrationsphase zur Umstellung aller genutzten IPv4 Adressen auf providerunabhängige IPv6 Adressen zu überbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
- bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind die Landesbehörden in M-V verpflichtet, ihren Beschäftigten Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen zu lassen (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021).
Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und dem damit stark erhöhten Homeoffice Aufkommen in der Landesverwaltung M-V und der DVZ M-V GmbH selbst, kommt es zu einem Engpass bei der Breitbandkapazität des vorhandenen Internetzugangs. Ob es im Verlauf der Pandemie zu weiteren Lockdowns im Laufe dieses Jahres kommen kann, ist derzeit nicht absehbar.
Deshalb ist es dringend notwendig, schnellstmöglich eine Lösung für die notwendige Infrastruktur zu schaffen, die die Arbeitsfähigkeit der Landesbehörden in M-V aufrechterhalten kann.
Der vorhandene Internetzugang wird unter Nutzung eines dafür bereitgestellten IP Adressraums betrieben. Dieser ist nicht erweiterbar.
Für eine Vergabe der Leistung einer Internetleitungsanbindung im Wettbewerb d.h. im offenen Verfahren ist die weitere Nutzung des aktuell bereitgestellten IPv4 Adressraumes zwingende Voraussetzung.
Eine Umstellung aller genutzten IPv4 Adressen auf providerunabhängige IPv6 Adressen erfordert eine Migrationsphase von ca. 1,5 Jahren, da diese mit einer Anpassung aller Internetanbindungen der Landesverwaltung M-V verbunden ist.
Dieses Abwarten, ohne vorher tätig zu werden, wäre aus zeitlicher Sicht nicht hinnehmbar.
Dem Auftraggeber ist es bei der Beschaffung einer Übergangslösung auch unmöglich, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind.
Die Beschaffung dient als Übergangslösung für 24 Monate. Dieser Zeitraum umfasst die Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens sowie eine zwingend notwendige Migrationsphase zur Umstellung aller genutzten IPv4 Adressen auf providerunabhängige IPv6 Adressen.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde vorliegend nur mit einem einzigen Unternehmen durchgeführt, da nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag in technischer und zeitlicher Hinsicht zu erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung Internetanbindungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de