Neubau Michaelschule, BA III – Los 3.15.1 Mineralischer Nutzboden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michaelshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Michaelschule, BA III – Los 3.15.1 Mineralischer Nutzboden
Die Michaelschule am Dierkower Damm ist eine inklusive Ganztagsschule. 2015 wurde die gesamte Gebäudehülle des 5-geschossigen Plattenbaus saniert. 2 Verbinder mit Treppenhaus und Aufzugsanlagen sowie Riegel BA II wurden ergänzt.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet den Einbau des mineralischen Nutzboden des BA 3.
Michaelschule Dierkower
Damm 39
18146 Rostock
DEUTSCHLAND
Los 3.15.1 Mineralischer Nutzboden,
– ca. 550 m2 Boden reinigen, grundieren, Spachteln und beschichten (R 9).
STES-18-0010.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Michaelschule, BA III Los 3.15.1 Mineralischer Nutzboden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Damm
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]4
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1bis 4 GWB zulässig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]