Markterkundung Lösungen für digitale Bauanträge nach Onlinezugangsgesetz (OZG) mit dem Nachnutzungsmodell „Einer für Alle / Viele" (EfA)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung Lösungen für digitale Bauanträge nach Onlinezugangsgesetz (OZG) mit dem Nachnutzungsmodell „Einer für Alle / Viele" (EfA)
Diese Vorinformation dient ausschließlich der Bekanntgabe der Durchführung einer sog. Markterkundung zur Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens. Ziel dieser Markterkundung ist es, möglichst viele Erkenntnisse über die mögliche Marktsituation zu gewinnen.
Gegenstand der Markterkundung ist die Recherche und der Vergleich von Lösungen zur Umsetzung digitaler Bauanträge und deren Betrieb gemäß OZG sowie der Nachnutzung der Lösung nach EfA durch weitere Bundesländer.
Schwerin
Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und der arbeitsteiligen und kooperativen Umsetzung des OZG wurde das föderale Nachnutzungsmodell EfA aufgelegt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Entwicklung und der Referenzimplementierung des digitalen Bauantrages betraut.
Ziel ist es, dass Bauträger, Architekten und Ingenieure den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durchs Bauamt freigeben und eine Verwaltungsgebühr bezahlen können. Weiterhin bedarf die Anwendung der Pflege und Weiterentwicklung. Dabei ist ein zentraler Betrieb der Lösung durch den IT-Dienstleiter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die DVZ MV GmbH vorgesehen.
2020 entschied sich das Land Mecklenburg-Vorpommern, die zuvor vom Land geförderte Lösung des Landkreises Nordwestmecklenburg als Basis für eine Referenzimplementierung zu verwenden. Gegenstand dieser Markerkundung ist zu prüfen, welche möglichen Alternativlösungen am Markt existieren.
Die im Rahmen der Markterkundung ermittelten Informationen sollen ausgewertet und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Gestaltung des Beschaffungsprozesses verwendet werden. Ziel der Markterkundung ist es insbesondere festzustellen, ob und in wieweit IT-Lösungen am Markt die Anforderungen für die Umsetzung des digitalen Bauantrages nach OZG, Weiternutzung nach EfA und weiterer Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (einsehbar unter https://mv-em.advitec.de/Markterkundung_Digitaler-Bauantrag) erfüllen können.
Hierbei sind bereits vorhandene Lösungen oder Entwicklungen relevant, welche nach den Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht entsprechend OZG bis zum 31.12.2022 für alle interessierten Bundesländer umgesetzt werden können, sodass sie den Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen. Dies bedingt, dass die Lösung bis zum 30.9.2022 produktiv bereitstehen muss und schließt damit auch Zeiten für Auslieferung, Installation, Konfiguration und Rollout für die einzelnen Mandanten mit ein (u. a. Anschluss von kommunalen Vollzugsbehörden aus dem gesamten Bundesgebiet).
Die Teilnehmer an der Markterkundung sind an ihre Informationen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Vergabeunterlagen oder ähnliches werden nicht bereitgestellt. Die im Markterkundungsverfahren eingereichten Unterlagen sollen lediglich ausgewertet und als Informationsgrundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen genutzt werden. Aufwendungsersatz für die Beteiligung an der Markterkundung wird nicht gewährt. Von der Einreichung weiterer Unterlagen als das nachfolgend verlinkte Formular ist abzusehen; jedenfalls erfolgt keine Rücksendung eingereichter Unterlagen.
Die Einreichung von Auskünften hat unter Verwendung des Formulars „Auskünfte_Markterkundung_Digitaler_Bauantrag“ zu erfolgen. Das Formular kann unter https://mv-em.advitec.de/Markterkundung_Digitaler-Bauantrag heruntergeladen werden.
Anbieter entsprechender IT-Leistungen werden gebeten, das Formular vollständig auszufüllen auch wenn nicht alle MUSS Kriterien erfüllt werden, da Anforderungen sich im Rahmen des Erkenntnisgewinns durch diese Markterkundung noch ändern können.
— Einreichungsfrist: 11.6.2021,
— Einreichungsform: Antworten sind an die Mailadresse [removed] zu versenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Vorinformation dient ausschließlich der Bekanntgabe der Durchführung einer sog. Markterkundung zur Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens. Ziel dieser Markterkundung ist es, möglichst viele Erkenntnisse über die mögliche Marktsituation zu gewinnen.