Amt Parchimer Umland – Planungsleistungen Umbau und Sanierung der denkmalgeschützten Reithalle zum Feuerwehrgerätehaus in Lenschow, HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021060005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland – Planungsleistungen Umbau und Sanierung der denkmalgeschützten Reithalle zum Feuerwehrgerätehaus in Lenschow, HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Starkstromanlagen
Planungsleistungen für Umbau und Sanierung der denkmalgeschützten Reithalle zum Feuerwehrgerätehaus in Lenschow, HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Starkstromanlagen, Leistungsphasen 1-4, Leistungsphasen 5-9 (optional).
19374 Obere Warnow
Ortsteil Lenschow
Der Bauherr, die Gemeinde Obere Warnow beabsichtigt unter zur Hilfenahme von Fördermitteln die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Reithalle des Gutes Lenschow zum Feuerwehrgerätehaus umzubauen. Die Reithalle befindet sich in der Gemeinde 19374 Obere Warnow, OT Lenschow, Lange Straße 15.
Eine Baugrund- und Schadstoffbeurteilung für die Gebäudeplanung und die Vermessung des Geländes wurden bisher nicht durchgeführt. Diese Leistungen werden in Absprache bzw. der Notwendigkeit durch den Auftraggeber beauftragt.
Die Planung der Entwässerungsanlagen für Schmutz- und Niederschlagswasser soll ab 1 m von der Gebäudekante bis zum Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen durch den Verkehrsanlagenplaner erfolgen. Die Planung der ggf. erforderlichen Sonderbauwerke Fettabscheider, Hebeanlage und Rückstausicherung sowie die Planung der inneren Erschließung bzgl. der Medien Gas, Wasser, Elektroenergie sowie Telekommunikation erfolgt durch den Fachplaner für Technische Ausrüstung.
Zuschlagskriterium: Preis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
— Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person),
— Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert,
— Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle).
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung des verantwortlichen Projektteams,
— Referenzen, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind.
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Ausführungszeitraum ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 5-9.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Amt Parchimer Umland
Der Amtsvorsteher
Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD0J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.