Wohnquartier Damgartener Chaussee Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnquartier Damgartener Chaussee
Anlass des Wettbewerbs ist die Schaffung eines baukulturell hochwertigen und nachhaltigen Wohnungsangebotes in landschaftlich herausragender Lage durch das kommunale Wohnungsunternehmen „Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH“.
Zweck des Wettbewerbs ist die städtebauliche und architektonische Neuordnung eines ganz besonderen Grundstücks östliches des Randes der Altstadt und unmittelbar am Bodden gelegen. Umgeben von heterogener Bebauung einerseits und inmitten eines einzigartigen Landschafts- und Naturraumes, geht es hier darum, die Stadt in ihrer künftigen Entwicklung weiterzudenken. Damit soll zugleich ein wirtschaftlich realisierbares Modell – auch für vergleichbare Standorte in anderen Städten – entwickelt und diskutierbar werden. Konkret geht es darum eine städtebaulich und freiraumplanerisch besondere Quartierssituation so zu entwickeln, dass realisierbare Entwürfe für einen nachhaltigen Geschosswohnungsbau hierin eingebettet werden.
Hierzu gehört auch eine Überplanung des privaten „Sportpalast“- Geländes inklusive des benachbarten Möbelgeschäftes, das sich in städtischem Eigentum befindet. Außerdem soll für eine Kita für 60 Kinder ein städtebaulicher Vorschlag auf dem Wettbewerbsgelände erlangt werden.
Zusammengefasst geht es also um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf, in den realisierbare Wohnungsbauten integriert sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen – Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
— Alle nachfolgenden Eigenerklärungen sind in das Dokument Teilnahmeantrag einzutragen und innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen.
III.1.1 Nachweis der Berufsbefähigung:
— Erklärung, dass eine Eintragung des Bewerbers oder des/der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer vorliegt. Ein entsprechender Nachweis (nicht älter als 12 Monate, Kopie ist ausreichend) ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
— Erklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des Bewerbers oder des/der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Ein entsprechender Nachweis (nicht älter als 12 Monate, Kopie ist ausreichend) ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
III.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die 3 Jahre,
— Es ist ein Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR insgesamt in den letzten 3 Geschäftsjahren, d.h. ein durchschnittlicher Umsatz pro Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen,
— Erklärung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden sowie einer Nachhaftung von 10 Jahren oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, einen bestehenden niedrigeren Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend der geforderten Mindestdeckungssummen sowie der geforderten Nachhaftungsklausel zu erhöhen.
III.1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss,
— Angaben zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten höchstens 5 Jahren. Es sind mindestens folgende Details zu den Referenzen anzugeben:
— Projektbezeichnung des Referenzauftrags,
— Projekt-/Planungsinhalt (aussagekräftige Kurzbeschreibung unter Darstellung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag),
— Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner),
— Auftragnehmer des Referenzauftrags,
— Rolle in der Auftragsausführung (Hauptunternehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft),
— Projektleitung,
— Beauftragte Leistungsbilder nach HOAI,
— Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI,
— Anrechenbare Kosten des Referenzauftrags nach DIN 276,
— Ausführungszeitraum des Referenzauftrags unter genauer Benennung des Leistungsbeginns und des Abschlusses der letzten vom Auftrag erfassten Leistungsphase,
— Finanzierung des Projekts mit Fördermitteln; falls ja: Konkrete Angaben zur Art der verwendeten Fördermittel,
— Anrechenbare Kosten,
Es sind je Leistungsbild möglichst nicht mehr als 5 besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit) soll abgesehen werden.
Sofern sich mehr als 7 geeignete Teilnehmer bewerben, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer anhand der Qualität der in den Referenzblättern dargestellten Referenzen.
Gewertet werden bestimmte Eigenschaften von bis zu 5 eingereichten vergleichbaren Referenzen aus den letzten höchstens 5 Jahren, bei denen die anrechenbaren Kosten mindestens 15 Mio. EUR betragen haben und die Leistungen für ein Wohnquartier oder ein Hochbauprojekt mit mindestens 50 % Wohnanteil zum Gegenstand gehabt haben (wertungsrelevante Referenzen). Dabei können die Merkmale, die zu einer besseren Bewertung führen, alle 3 in einer oder aber auch in verschiedenen Referenzen enthalten sein. Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 5 vergleichbare wertungsrelevante Referenzen ein, werden in der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 5 Referenzen zugrunde gelegt, mit denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielen kann.
Ein Bewerber erhält nach folgenden Maßgaben Punkte:
— Die Referenz hat eine Quartierslösung mit verschiedenen Hochbauten sowie Bezügen zu Freianlagen zum Gegenstand: 5 Punkte je Referenz,
— Die Referenz bezieht sich auf ein Projekt mit 15-20 Mio. EUR anrechenbaren Kosten: 2 Punkte je Referenz,
— Die Referenz bezieht sich auf ein Projekt mit mehr als 20-25 Mio. EUR anrechenbaren Kosten: 4 Punkte je Referenz,
— Die Referenz bezieht sich auf ein Projekt mit mehr als 25-30 Mio. EUR anrechenbaren Kosten: 6 Punkte je Referenz,
— Die Referenz wurde mit staatlichen Fördermitteln gefördert: 3 Punkte je Referenz,
Es können maximal 70 Punkte erreicht werden. Die 7 am besten bewerteten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen und werden zur Wettbewerbsteilnahme aufgefordert. Im Falle eines Punktgleichstands auf einem der 7 Plätze wird zwischen den beiden gleich bepunkteten Bewerbern gelost.
Architekten und Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— architektonische und gestalterische Qualität,
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— qualitative Bedarfsanforderungen,
— Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten, z.B. BGF/HNF; BRI/BGF),
— Investitions- und Folgekosten, Investitionskostenrahmen,
— ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit,
— Bauabschnitte,
— Flexibilität und bauliche Verändbarkeit.
1-5 Preise; für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung, zur Verteilung siehe Auslobungsunterlagen
Jeder Teilnehmer hält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), wenn die geforderten Wettbewerbsunterlagen vollständig und termingerecht eingereicht wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auch ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu vergeben.
Der Auftrag ist als Stufenvertrag ausgestaltet. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst nur der Auftrag bis Leistungsphase 4 erteilt. Der Preisträger und spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung weiterer Phasen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RRD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.