Landeshauptstadt Schwerin – Beschaffung von Schulmobiliar (Ersatzbeschaffung) für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik – Laborgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010049
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin – Beschaffung von Schulmobiliar (Ersatzbeschaffung) für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik – Laborgebäude
Beschaffung von Schulmobiliar (Ersatzbeschaffung) für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik – Laborgebäude.
Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik
Gadebuscher Straße 153
19057 Schwerin
Laborgebäude
Beschaffung (Ersatzbeschaffung) von Schulmobiliar (Tische, Stühle, Schränke und Regale) für sieben Lernumgebungen für ca. 168 Schüler sowie 4 Vorbereitungsräume für 10 Lehrkräfte.
GRWI-14-0051
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
Einzureichende Unterlagen:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Gültig und nicht älter als 6 Monate
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertiger Art) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— aussagekräftiges Prospekt/Foto je Liefergegenstand (mit dem Angebot vorzulegen),
— Prüfberichte von akkreditierten Prüfinstituten zum Nachweis der Einhaltung, der im Leistungsverzeichnis genannten Richtlinien und Normen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Einreichung von Referenzlisten (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Die angebotenen Serien müssen über einen längeren Zeitpunkt produziert worden sein und sich in der Schulpraxis bewährt haben. Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegenstände in Form, Farbe und Materialien einander entsprechen, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten,
— Nachweis über die Ausstattungsmerkmale in deutscher Sprache (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Einreichung von Datenblättern, Prospekten, Nachweisen jeglicher Art, technische Spezifikationen aus denen die Erfüllung der, in der Leistungsbeschreibung, genannten Mindestanforderungen hervorgeht,
— GS-Zertifikat (oder gleichwertig) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Bemusterung zum Nachweis und zur Überprüfung der angebotenen Ausführung (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Auf Anforderung ist eine Bemusterung zum Nachweis und zur Überprüfung der angebotenen Ausführung durchzuführen. Vor der Vergabeentscheidung werden von der Vergabestelle ausgewählte Produkte bemustert. Die Bemusterung findet innerhalb von 20 Tagen nach der Submission nach Anforderung und Terminvereinbarung in einer vom Bieter zu benennenden Möbelausstellung und/oder einem Referenzobjekt mit einer maximalen Straßenstreckenentfernung von 100 km zum Stadthaus (Packhof 2-6, 19053 Schwerin) statt.
Die zu bemusternden Gegenstände werden dem Bieter vorher schriftlich mitgeteilt. Die Muster bleiben im Eigentum des Bieters und können nach Bemusterung wieder abtransportiert werden. Der Aufwand für die Bemusterung wird nicht gesondert vergütet.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin – Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD05.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.