Erweiterung Kooperative Gesamtschule Rövershagen durch modulares Bauen Referenznummer der Bekanntmachung: 203/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]1
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kooperative Gesamtschule Rövershagen durch modulares Bauen
Neubau eines Schulgebäudes durch modulares Bauen gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung (Totalunternehmerleistung).
Kooperative Gesamtschule Rövershagen
Köhlerstrat 9
18182 Rövershagen
Der Landkreis Rostock hat für die Erweiterung der kooperativen Gesamtschule Rövershagen dringenden baulichen Handlungsbedarf.
Er beabsichtigt dazu einen Schulneubau im Wege der Totalunternehmervergabe zu errichten.
Dazu hat er zusammen mit dem Architekturbüro Inros Lackner SE, Rosa-Luxemburg-Straße 16, 18055 Rostock eine funktionale Leistungsbeschreibung entwickelt, die den ausgewählten Bewerbern zur Angebotskalkulierung und- abgabe vollständig zur Verfügung gestellt wird. Die funktionale Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung in exakter und umfassenden Weise, so dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine eigene Entwurfsplanung durch den Auftragnehmer nur noch zu vervollständigen ist, daneben sind alle weiteren Planungsleistungen zu erbringen.
Ziel des Auftraggebers ist es, mit diesem Vergabeverfahren unter Nutzung der Möglichkeiten einer Totalunternehmervergabe die wirtschaftlichste Gesamtlösung für das Investitionsvorhaben und eine hohe Kosten- und Terminsicherheit zu erreichen. Die Baumaßnahen soll im laufenden Schulbetreib stattfinden.
Die sehr kurze Bauzeit bedingt optimierte Bauabläufe und Bauausführung, so dass modulare und Fertigteilbauweisen gefordert sind. Die Wahl der konstruktiven Bauweise obliegt jedoch dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erstellt das Projekt schlüsselfertig und nutzungsbereit. Dies bedeutet, dass das vom Auftragnehmer zu errichtende Gebäude und die sonstigen Leistungen des Auftragnehmers vollständig fertig, funktions-. und betriebsbereit sein müssen, so dass sie dem Auftraggeber uneingeschränkt zur vorgesehenen Nutzung zur Verfügung stehen.
Das schlüsselfertig errichtete Gebäude samt Ausstattung ist dem Auftraggeber spätestens bis zum vorgesehenen Fertigstellungstermin 11.7.2022 zur uneingeschränkten Nutzung zu übergeben.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören auch sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle einschließlich der Beachtung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich aller vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sich die Baustelle stets in einem dem jeweiligen Bautenstand entsprechenden sicheren, aufgeräumten und sauberen Zustand befindet.
Der Auftragnehmer führt den Neubau auf fremden Grundstück auf eigene Rechnung und eigenes Risiko aus.
Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet insbesondere:
— vollständige Planung für die Einreichung des Bauantrages,
− Einreichung des Bauantrages,
− vollständige Planung für Errichtung des Gebäudes, auch hinsichtlich Brandschutznachweis, GEG-Nachweis, Schallschutzgutachten, Dokumentation,
− Erstellung eines funktionstüchtigen und betriebsbereiten Gebäudes einschl. technischen Gebäudeausstattung, und Teilmöblierung gem. der in der funktionalen Leistungsbeschreibung. beschriebenen Forderungen.
In dem Neubau sollen u.
a. folgende Räume untergebracht sein:
— 5 Klassenräume,
— 7 Kursräume,
— 3 naturwissenschaftliche Fachräume mit Vorbereitungsraum (Chemie-, Biologie-, Physikunterricht),
— 3 sonstige Fachräume.
Es ist geplant 150 Schüler zu unterrichten.
Das Gebäude ist barrierefrei und gem. LBauO M-V zu errichten.
Das Gebäude verfügt über ein innenliegendes Treppenhaus und eine weitere repräsentative großzügige freie Treppe.
Des Weiteren übernimmt ein Aufzug die Erschließung der Obergeschosse. WC-Anlagen für Schüler und Lehrer sind getrennt geplant. Ein Behinderten-WC ist Bestandteil der sanitären Anlagen. Die Fassade ist als WDVS mit Putz geplant. Bodentiefe Fenster und ein Laubengang mit senkrechten Sichtschutzlamellen aus Aluminium prägen das äußere Erscheinungsbild. Das Dach ist als gedämmtes Flachdach mit bereichsweisem Gründach und Dachterrasse geplant.
Das Gebäude hat folgende Abmessung:
— Rechteckige Grundfläche,
— Abmessungen ohne Laubengang,
— Länge: ca. 34,50 m (incl. Fassade),
— Breite: ca. 29,70 m (incl. Fassade).
Traufhöhe:
— Höhe: ca. 12,77 m (bis OK Attika) ab OK-Bodenplatte Höhe: ca. 15,90 m (bis Attika Aufzugschacht) ab OK-Bodenplatte.
Geschosszahl: EG und 2 Obergeschosse.
— Lichte Rohbauhöhe: ca. 3,35 m,
— Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m,
— Laubengang: umlaufend, Breite ca. 3,30 m.
Gründung: Gründung in Abhängigkeit vom Tragwerkskonzept des Bieters im Zusammenhang mit dem 1. geotechnischen Bericht vom 18.10.2019 (wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe den Bietern übergeben).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule durch modulares Bauen (Totalunternehmerleistung)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.