Beschaffung eines Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug)
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) zur Kanalreinigung. Die Beschaffung ist als Leasing über einen Zeitraum von 6 Jahren (72 Monate) vorgesehen. Zudem ist für das Fahrzeug/Fahrgestell eine Full-Service Rate anzubieten und ein Vor-Ort Service notwendig.
Hansestadt Greifswald
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) zur Kanalreinigung. Die Beschaffung ist als Leasing über einen Zeitraum von 6 Jahren (72 Monate) vorgesehen. Zudem ist für das Fahrzeug/Fahrgestell eine Full-Service Rate anzubieten und ein Vor-Ort Service notwendig.
Keine zusätzlichen Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bitte beachten Sie grundsätzlich die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ und laden Sie diese – sofern nicht eine EEE eingereicht wird – ausgefüllt bei Angebotsabgabe im Lieferantenportal hoch.
Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen; u. a.:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge.
— Bitte beachten Sie grundsätzlich die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ und laden Sie diese – sofern nicht eine EEE eingereicht wird – ausgefüllt bei Angebotsabgabe im Lieferantenportal hoch.
Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind.
Folgende Dokumente hochzuladen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme,
— Eigenerklärung Insolvenz (Muster im Lieferantenportal),
— Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal).
Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre.
Alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten; u. a.:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben zur Servicewerkstatt; Details Siehe Vergabeunterlagen,
— Angaben zu Lebenszykluskosten (LCC),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist die Submission nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland