Umnutzung ehem. Ledigenwohnheim zur Kinderkrippe – Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung ehem. Ledigenwohnheim zur Kinderkrippe – Planungsleistungen
Hintergrund der Veranlassung ist der Beschluss der Gemeindevertretung, in das vorh. Gebäude, welches bis vor ein paar Jahren als Ledigenheim genutzt wurde, ca. 25 Krippenkinder unterzubringen. Das Gebäude muss entsprechend hergerichtet bzw. umgebaut werden. Neben dem hierfür erforderlichen Antrag auf Umnutzung sind auch die Freianlagen für den zukünftigen Zweck kpl. herzurichten. Das Gebäude sowie das Grundstück befinden sich im Eigentum der Gemeinde Neuenkirchen und hat eine eigene Zufahrt.
Das vorh. eingeschossige Gebäude (ca. 330 m2 BGF) wurde gegen Ende der 1980'er Jahre als Wohnheim für Ledige in konventioneller Bauweise errichtet. Aufgrund der Bauweise wurde das Gebäude mittig durch eine Brandwand geteilt. Sechs kleine Appartements standen insgesamt zur Verfügung. ln unmittelbarer Nachbarschaft des Gebäudes befindet sich der ebenfalls gemeindeeigene Kindergarten sowie die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde. lm Gebäude liegt Fernwärme an.
Vom Gebäude gibt es nur noch Kopien vom Grundriss und des Fundamentplans mit dem Eintrag der damals geplanten SW-Leitungen.
Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und lnnenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7, Beratungsleistungen, Besondere Leistungen.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beauftragung ab der LpH 4 vorbehaltlich der Fördermittelzusagen bzw. nach Vorlage der Finanzierungszusage und des bestätigten Raumprogramms sowie der Z-Bau-prüfung, erwartet werden kann. Liegen die Zusagen vor, erfolgt die Beauftragung in Stufen.
Ein genereller Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht! Weiter siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
17498 Neuenkirchen, Kornblumenweg
Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV 2016 über ein Offenes Verfahren. Der Bewerber, der auf Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die in Ziffer II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen, Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen des Generalplaners (siehe Anlage 1-5 in den Ausschreibungsunterlagen).
Gegenstand sind Generalplanungsleistungen bestehend aus den Leistungsbildern: Objektplanung Gebäude und lnnenräume (LPH 1-9, Objektplanung Freianlagen (LPH 1-9), Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6),
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9) (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7),
Beratungsleistungen, Besondere Leistungen.
Vom beauftragten Planer sind zunächst die LPH 1-3 zu erbringen.
Optionale Leistungen:
— LPH 4- 9 Objekplanung Gebäude und lnnenräume,
— LPH 4-9 Objektplanung Freianlagen,
— LPH 4-6 Fachplanung Tragwerksplanung,
— LPH 4-9 Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung.
Sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7) – Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannten Leistungsbilder
— Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannter Leistungsbilder.
Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die weitere Vergabe ab LPH 4 stufenweise vorgesehen ist und vorbehalten bleibt. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Dies betrifft alle Leistungen,
Einschließlich die Besonderen und Beratungsleistungen (vgl. II.2.11).
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung (vgl. Ziffer 1.3.).
Ein zusätzlicher Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand sowie ein Generalplanerzuschlag wird durch den Auftraggeber nicht gewährt und nicht vereinbart. Der Auftrag ist als eine kostenmäßig zu betrachtende Gesamtmaßnahme anzusehen. Bei späterer gemeinsamer Beauftragung von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen, Technische Ausrüstung erfolgt keine Anwendung des § 33 Abs. 2 HOAI, so dass keine erhöhten anrechenbaren Kosten bei der Honorarermittlung und Vergütung berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung weitere Leistungsphasen (ab LPH 4) abzurufen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel,
Der Prüfung nach Z-Bau und des bestätigten Raumprogrammes. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Optionale Leistungen:
— LPH 4-9 Objekplanung Gebäude und lnnenräume,
— LPH 4-9 Objektplanung Freianlagen,
— LPH 4-6 Fachplanung Tragwerksplanung,
— LPH 4-9 Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung.
Sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7) – Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannten Leistungsbilder
— Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannten Leistungsbilder.
Noch nicht bekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Umnutzung ehem. Ledigenwohnheim zur Krippe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.phs-arch-ing.de
Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Beratungsleistungen wie Raumakustik, Baugrund, Ingenieurvermessung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins lnternet eingestellt. Unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E58574261 stehen lhnen die Unterlagen zum Download bereit. Hilfe beim Download oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer O221/98 578-33.
Das Angebot darf nur elektronisch abgegeben werden. Eine Doppelabgabe des identischen Angebotes kann zum Ausschluss führen.
Außerdem sind die Angebote und sämtliche Anlagen bitte weder gebunden noch mit Heftklammern versehen einreichen! Die Beauftragung ab LPH 4 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel und der Prüfung nach Z-Bau sowie des bestätigten Raumprogrammes.
Fragen- und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes hinzuweisen. Bitte übermitteln Sie lhre Fragen und Anmerkungen zum Verfahren ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Bieterferagen werden ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in § 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein lnteresse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 5 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 5 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landhagen.de