Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“ Referenznummer der Bekanntmachung: 3021124
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Toddin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http:///www.wbv-boize-sude-schaale.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Planung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach“
Gemeinde Redefin
19230 Redefin
Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der Wehranlagen Rotenfurt und Wehr Redefin oberhalb der B 5. Nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 wurden im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanung umfangreiche Analysen und Bewertungen der Oberflächengewässer für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde für den vorliegend betrachteten Abschnitt der Sude (Wasserkörper SUDE-0400) das Erreichen eines „guten ökologischen und eines guten chemischen Zustandes“ als Bewirtschaftungsziel formuliert. Aufgrund der Ausweisung als erheblich veränderte Gewässer wird für die Rotenfurt und den zulaufenden Bresegarder Mühlenbach (Wasserkörper SUDE-1600) als Bewirtschaftungsziel das Erreichen eines „guten ökologischen Potentials“ angestrebt. Der Handlungsbedarf leitet sich jeweils aus den vorgefundenen Defiziten ab. Hier sind im Wesentlichen das Fehlen naturnaher Gewässerstrukturen, das Fehlen standorttypischer Ufervegetation und Arteninventars sowie die potentiellen Nährstoffbelastungen aus Punktquellen und fehlender Gewässerrandstreifen zu nennen.
Daraus leiten sich folgende Entwicklungsziele ab:
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit,
— Verbesserung der Gewässerstrukturen,
— Entwicklung gewässertypischer Gemeinschaften.
Für die weitere Maßnahmenentwicklung wurde daraus für den Fließabschnitt der Rotenfurt wie in der Sude oberhalb der B 5 vorrangig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fokus gestellt.
Unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe IPROconsult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYD8W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gemeinde Redefin
19230 Redefin
Im Fokus der Betrachtungen stehen die nach EG-WRRL berichtspflichtigen Gewässer Sude, Rotenfurt und Bresegarder Mühlenbach insbesondere im Bereich der Wehranlagen Rotenfurt und Wehr Redefin oberhalb der B 5. Nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahre 2000 wurden im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanung umfangreiche Analysen und Bewertungen der Oberflächengewässer für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde für den vorliegend betrachteten Abschnitt der Sude (Wasserkörper SUDE-0400) das Erreichen eines „guten ökologischen und eines guten chemischen Zustandes“ als Bewirtschaftungsziel formuliert. Aufgrund der Ausweisung als erheblich veränderte Gewässer wird für die Rotenfurt und den zulaufenden Bresegarder Mühlenbach (Wasserkörper SUDE-1600) als Bewirtschaftungsziel das Erreichen eines „guten ökologischen Potentials“ angestrebt. Der Handlungsbedarf leitet sich jeweils aus den vorgefundenen Defiziten ab. Hier sind im Wesentlichen das Fehlen naturnaher Gewässerstrukturen, das Fehlen standorttypischer Ufervegetation und Arteninventars sowie die potentiellen Nährstoffbelastungen aus Punktquellen und fehlender Gewässerrandstreifen zu nennen.
Daraus leiten sich folgende Entwicklungsziele ab:
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit,
— Verbesserung der Gewässerstrukturen,
— Entwicklung gewässertypischer Gemeinschaften.
Für die weitere Maßnahmenentwicklung wurde daraus für den Fließabschnitt der Rotenfurt wie in der Sude oberhalb der B 5 vorrangig die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fokus gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
1. Nachtrag: Erstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und SPA-Verträglichkeitsvorprüfung
Die im Ingenieurvertrag vereinbarten Leistungen enthielten keine FFH-Verträglichkeitsprüfung und SPA-Verträglichkeitsvorprüfung. Diese Leistungen wurden im Nachgang von der Genehmigungsbehörde verlangt.