Generalsanierung Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: P23/17-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald
Robert-Blum-Straße
17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Gegenstand der Ausschreibung sind u. a.
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Lph. 1–9 HOAI nebst bes. Leistungen,
— Bauakustik u. Raumakustik gem. HOAI, Anlage 1, Zf. 1.2.4, 1.2.5, Lph. 1–7 HOAI,
— Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission Brandschutz, Leistg. für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage, Lph. 1–5 u. 8 nebst besonderen Leistungen.
Vorerst werden die Leistungen der Lph.1-3 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Lph. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Lph. 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln und ist für die Jahre 2019 ff. vorgesehen; Ansprüche bei Abstandsnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Begrenz
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]3
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Robert-Blum-Straße
17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Gegenstand der Ausschreibung sind u. a.
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Lph. 1–9 HOAI nebst bes. Leistungen,
— Bauakustik u. Raumakustik gem. HOAI, Anlage 1, Zf. 1.2.4, 1.2.5, Lph. 1–7 HOAI,
— Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission Brandschutz, Leistg. für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage, Lph. 1-5 u. 8 nebst besonderen Leistungen.
Vorerst werden die Leistungen der Lph.1-3 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Lph. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Lph. 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln und ist für die Jahre 2019 ff. vorgesehen; Ansprüche bei Abstandsnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Begrenz
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Erstellen eines Bauvorbescheids für die Gesamtbaumaßnahme.
Hierzu sind sämtliche Abweichungen im Bestand (z. B. Türöffnungen, Treppensteigungen, Geländerhöhen, Brüstungshöhen, etc.) nach der LBauO M-V, VstättVO M-V, ArbStättV sowie den anerkannten Regeln der Technik unter Angaben der Lage, Abmessungen und den dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen zu beschreiben.
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens sowie die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes innerhalb eines Gebietes ohne Bebauungsplan im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu klären, ist über die untere Bauaufsicht / Bauamt eine Klärung mittels Bauvorbescheid herbeizuführen.
Nach Abschluss der LP2-Vorplanung, verbunden mit zahlreichen Untersuchungen, Gutachten u. der daraus folgenden Kostenschätzung wurde ersichtlich, dass der Sanierungsgrad des Gebäudes weitaus höher ist als vorher angenommen. Da eine Sanierung mit erhöhten bautechnischen Aufwendungen sowie Kostenrisiken verbunden sind u. ein Neubau aus wirtschaftlicher und bautechnischer Sicht zu bevorzugen ist, resultiert aus der Planung ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes u. die Errichtung eines Neubaus. Aufgrund der Änderungen in der Planung von einer Generalsanierung zu einer Sanierung mit Teilneubau ist die Gesamtmaßn. baurechtlich als ein Neubau zu betrachten. Demzufolge ist der Bestandschutz für die Gesamtbaumaßn. aufgehoben. Der Gebäudeeinordnung nach §2, Abs. 4, Nr. 3 der LBO M-V handelt es sich um einen Sonderbau. Des Weiteren ist das Gebäude aufgrund der Nutzung entsprechend als geregelter Sonderbau nach §2, Abs. 5, Nr. 7 LBO M-V zu bewerten u. unterliegt dem Geltungsbereich der VstättVO M-V