LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9, Besondere Leistungen Leistungsphase 3.
Mit der Erbringung der Leistungsphasen 1-3 wurde die matrix architektur gmbh, Rostock beauftragt.
19053 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt auf dem stadteigenen Grundstück Am Packhof 2 (gegenüber dem Stadthaus) die Errichtung einer Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstation stellt ein spezielles Serviceangebot für Radfahrer dar. Sie bietet unterschiedliche Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, Auflademöglichkeiten, einen Fahrradverleih sowie eine Fahrradreparatur.
Die aktuellen Planungen sehen ein zweigeschossiges Gebäude, in dem im Obergeschoss Fahrradverleih und Fahrradreparatur vorgesehen ist. Auch die erforderliche Technik und Räume für das Personal sind im Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss sind überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Je nach Ausgestaltung der Abstellmöglichkeiten (Ständer-Box) sind in der Mobilitätsstation 300 Fahrradabstellplätze möglich.
Die Landeshauptstadt hat für diese Maßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
Zuschlagskriterien:
Höchster Wert = bester Wert
1. Honorar Planungsleistung gesamt – Wichtung 20 %,
2. Projektanalyse – Wichtung 15 %.
Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise/Grundsatzüberlegungen zur Lösung
3. Qualität der Personalplanung – Wichtung 10 %
— Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte,
— Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust.
4. Präsenz vor Ort – Wichtung 30 %
— Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit).
5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit – Wichtung 10 %
— Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades,
— Etablierung „Frühwarnsystem“ bei drohenden Terminüberschreitungen.
6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen – Wichtung 10 %
— Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung,
— „Frühwarnsystem“ bei drohenden Kostenüberschreitungen.
7. Qualität der Kommunikationsplanung – Wichtung 5 %
— Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe),
— Protokollwesen, Datenmanagement.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
Es wurde ein Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rimpel Leifels Architekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD06
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.