LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010057

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Schwerin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dienstleistungen Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020010057
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation „Am Packhof“ in Schwerin gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9, Besondere Leistungen Leistungsphase 3.

Mit der Erbringung der Leistungsphasen 1-3 wurde die matrix architektur gmbh, Rostock beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

19053 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt auf dem stadteigenen Grundstück Am Packhof 2 (gegenüber dem Stadthaus) die Errichtung einer Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstation stellt ein spezielles Serviceangebot für Radfahrer dar. Sie bietet unterschiedliche Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, Auflademöglichkeiten, einen Fahrradverleih sowie eine Fahrradreparatur.

Die aktuellen Planungen sehen ein zweigeschossiges Gebäude, in dem im Obergeschoss Fahrradverleih und Fahrradreparatur vorgesehen ist. Auch die erforderliche Technik und Räume für das Personal sind im Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss sind überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Je nach Ausgestaltung der Abstellmöglichkeiten (Ständer-Box) sind in der Mobilitätsstation 300 Fahrradabstellplätze möglich.

Die Landeshauptstadt hat für diese Maßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.

Zuschlagskriterien:

Höchster Wert = bester Wert

1. Honorar Planungsleistung gesamt – Wichtung 20 %,

2. Projektanalyse – Wichtung 15 %.

Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise/Grundsatzüberlegungen zur Lösung

3. Qualität der Personalplanung – Wichtung 10 %

— Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte,

— Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust.

4. Präsenz vor Ort – Wichtung 30 %

— Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit).

5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit – Wichtung 10 %

— Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades,

— Etablierung „Frühwarnsystem“ bei drohenden Terminüberschreitungen.

6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen – Wichtung 10 %

— Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung,

— „Frühwarnsystem“ bei drohenden Kostenüberschreitungen.

7. Qualität der Kommunikationsplanung – Wichtung 5 %

— Planung und Dokumentation von Besprechungen (jour fixe),

— Protokollwesen, Datenmanagement.

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Honorar Planungsleistung gesamt / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: 2. Projektanalyse / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: 3. Qualität der Personalplanung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 4.Präsenz vor Ort / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: 5. Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 6. Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 7. Qualität der Kommunikationsplanung / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 20.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Es wurde ein Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 006-009446
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Rimpel Leifels Architekten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD06

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2021