Zweiwege-Bagger mit Zweischalengreifer (schmal & breit), Saugbaggeranbau & Schwelllenwechsler
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 802-1262
Fax: +49 381 / 802-2000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsag-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweiwege-Bagger mit Zweischalengreifer (schmal & breit), Saugbaggeranbau & Schwelllenwechsler
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer, jeweils in schmaler & breiter Ausführung, Saugbaggeranbau und Schwellenwechsler. Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Lieferung eines Zweiwege-Baggers mit Zweischalengreifer jeweils in schmaler & breiter Ausführung, Schienenfahreinrichtung der Kategorie 9C gemäß EN 15746-1, Saugbaggeranbau schwenkbar für Einmannbetrieb geeignet Der späteste Lieferzeitraum ist Juni 2022 Das Zweiwege-Fahrzeug ist an das Schienennetz der Rostocker Straßenbahn AG anzupassen, wesentliche Kennwerte sind:
— Spurweite 1 435 mm,
— minimaler Kurvenradius von 18 m,
— maximale Gleisüberhöhung von 165 mm,
— Profil der Bahnsteige für Straba-Niederflurfahrzeuge,
— Bahnsteighöhe 240 mm über SO,
— Bahnsteigkante 1 200 mm von Gleismitte,
— minimale Höhe Schiene/Fahrdraht 3,90 m Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
Die RSAG beabsichtigt, min. 2 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 9.6.2021).
Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und – wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Zufallsprinzip.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten),
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung,
3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt,
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO,
5. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister.
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens /ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, davon Umsatz aus reiner Eigenleistung des Bieters ohne Nachunternehmer Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung einessolchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend),
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
Ein Referenznachweis von mindestens 5 existierenden Fahrzeugen ist vom Auftragnehmer zu liefern. Dabei ist die Referenzliste mit den entsprechenden Ansprechpartnern der Kunden zu versehen.
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw. Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
— Übersichtszeichnung,
— Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
— Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
— Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
— Bremsberechnung,
— Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges.
Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklen-burg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
Die in der Ausschreibung genannten Forderungen stellen lediglich eine Grundlage dar, und müssen mit dem AG rechtzeitig abgestimmt werden.
Die Rostocker Straßenbahn AG wird eine Bauanlaufberatung Endabnahme im Herstellerwerk durchführen. Die Übergabe des fertiggestellten Fahrzeugs erfolgt beim AG in Rostock und beinhaltet eine Vorführung der Funktionalität und der Bremsprüfung in Anwesenheit des LfB (TAB) zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab sowie eine Einweisung des Personals in die Bedienung und Wartung des Zweiwege-Fahrzeuges in Rostock.
Die Überführung des Zweiwege-Fahrzeuges zwischen den einzelnen Herstellern erfolgt in Verantwortung der AN, die entstehenden Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Bei der Übergabe werden alle notwendigen Dokumentationen, Handbücher, Prüfbücher bzw. Prüfprotokolle, Bedien- und Wartungsanleitungen mit übergeben.
Alle notwendigen Prüfungen, Bescheinigungen und Genehmigungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Zweiwege-Fahrzeuges müssen durch die AN erstellt bzw. beantragt werden. Diese werden der RSAG übergeben.
Die Dokumentation/technischen Unterlagen zum Fahrzeug enthalten mindestens die nach-stehend aufgeführten Unterlagen:
— Übersichtszeichnung,
— Betriebsanleitung incl. Wartungsplan, Bremskonzept; Steuerungs- und Sicherheitskonzept; Isolationskonzept.
Folgende Nachweise sind auf Anfrage dem Landesamtbevollmächtigten in schriftlicher Form detailliert zu erbringen:
— Berechnung SFE incl. Lastannahmen,
— Festigkeitsnachweis für das Antriebselement,
— Bremsberechnung,
— Nachweis der Sicherheit gegen Entgleisen Brandschutztechnische Beurteilung des Zweiwege-Fahrzeuges Das Zweiwege-Fahrzeug muss zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab durch den Landesbevollmächtigten für die Bahnaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft, abgenommen und zugelassen werden (TAB Abnahme).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 ff. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden.
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.