Landeshauptstadt Schwerin – Planungsleistungen Neubau Haupterschließungsstraße „Alte Crivitzer Landstraße“ und Anliegerstraße „Mueß Ausbau“ gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin – Planungsleistungen Neubau Haupterschließungsstraße „Alte Crivitzer Landstraße“ und Anliegerstraße „Mueß Ausbau“ gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4
Planungsleistungen für den Neubau der Haupterschließungsstraße „Alte Crivitzer Landstraße“ und der Anliegerstraße „Mueß Ausbau“ gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 und 2, Besondere Leistungen.
Alte Crivitzer Landstraße
Straße Mueß Ausbau
19063 Schwerin
Die Planungsleistungen erstrecken sich über die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI.
Die Planungsleistung wird der Honorarzone IV (Basishonorarsatz) zugeordnet.
Die Planungsaufgabe umfasst auch die Erstellung eines Leitbildes / einer Konzeptidee zum Gesamtvorhaben. Es werden in der Vorplanung mind. 3 Varianten gefordert, von denen eine zur Vorzugsvariante ausgearbeitet wird. Dazu gehören Lagepläne, ein Erläuterungsbericht mit Kostenschätzung für alle Varianten und ausgewählte Querschnittsprofile.
Die Straßenentwässerung muss konzeptionell mitgeplant werden.
Die Alte Crivitzer Landstraße verläuft vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße bis zu den Rampen der B 321 an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Raben Steinfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Planung zugehörig ist somit auch der außerorts liegende Streckenabschnitt „Mueß Ausbau“, welcher sich in Verlängerung an die Alte Crivitzer Landstraße anschließt. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt rd. 1,3 km.
Die Ausbaustrecke teilt sich in 4 Abschnitte auf.
Abschnitt I: Vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße / Alte Crivitzer Landstraße bis Consrader Weg
Abschnitt II: Vom Consrader Weg bis Zufahrt Kleingartenanlage (Höhe Haus Nr. 27)
Abschnitt III: Von der Zufahrt Kleingartenanlage bis Ortstafel
Abschnitt IV: Von der Ortstafel bis zu den Rampen der B 321 an der Stadtgrenze
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert,
3. Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
5. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,
6. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
1. Honorar der Planungsleistung – Wichtung 30 %, Punktvergabe 0-5,
2. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise – Wichtung 40 %, Punktvergabe 0-5,
3. Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise Wichtung 30 %, Punktvergabe 1-3.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister (juristische Person),
— Nachweis Eintrag in eine Ingenieur-/Architektenkammer (freiberufliche Person),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur nach Architekten-und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Referenzen der letzten 5 Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind,
— Benennung des verantwortlichen Projektteams.
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (verschlossener und gekennzeichneter Briefumschlag bzw. über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin – Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDCM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.