Entsorgung von Straßenkehricht
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Straßenkehricht
Fachgerechte Verwertung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03).
Aufbereitungsstelle des Auftragnehmers
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung/Verwertung von ca. 3 500 t bis 5 000 t Straßenkehricht pro Jahr, AVV 20 03 03 aus der Region Rostock zum Festpreis pro Tonne (t).
Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungszeitraum unter Beibehaltung des Angebotspreises um 1 Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat schriftlich bis zum 30.9.2022 zu erfolgen.
Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungszeitraum unter Beibehaltung des Angebotspreises um 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen,
— Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichgestellt und werden gleich behandelt.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass „gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“ zugesichert wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter sind mit der Angebotsabgabe zu benennen.
— Mit der Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 – VHB – Bund – Ausgabe 2019 einzureichen. (Das Formblatt kann im Internet unter folgendem Pfad eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.stadtentsorgung-rostock.de/vergabe/nachweis-eigenerklaerung-zur-eignung).
Der öffentliche Auftraggeber stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter folgende Anforderungen und verlangt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags mit der Angebotsabgabe Folgendes:
— für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils einen Mindestjahresumsatz in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage folgender Unterlagen:
1. Angabe von mindestens einer Referenz über die Verwertung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) in den letzten 3 Jahren, in Form einer Liste mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Anschrift,
2. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Anliefern des Straßenkehrichts mittels Kehrmaschine und Containerfahrzeug gefahrlos möglich ist 3. Nachweis einer abfallrechtlichen Genehmigung für die Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) 4. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb; zertifiziert für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung 5. Eichschein für die zur Verwiegung der Mengen an Straßenkehricht vorgesehene Waage an der Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber und Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de