Erfolgsgarantie-Vertrag zum Energiespar-Contracting für Liegenschaften des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfolgsgarantie-Vertrag zum Energiespar-Contracting für Liegenschaften des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Energiespar-Contracting bei ausgewählten Liegenschaften des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Gymnasium Carolinum, Louisenstraße 30, 17235 Neustrelitz,
Kreismusikschule Kon.centus, Glambecker Str. 10, 17235 Neustrelitz,
Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz, Warendorfer Straße 14, 17235 Waren,
Berufliche Schule Neustrelitz, Hittenkoferstraße 28, 17235 Neustrelitz.
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages zur Durchführung eines Energiespar-Contractings (Erfolgsgarantievertrag) ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Einsparung von Wärme, elektrischer Energie und Wasser innerhalb der Gebäude des betreffenden Liegenschaftspools.
Die Maßnahmen beziehen sich dabei auf die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung.
Hierzu sind in erforderlichem Umfang alle erforderlichen Anlagen zu errichten und/oder anzupassen und zu betreiben.
1. Technisches Fachpersonal: maximal 6 Punkte,
2. Referenzprojekte: Liegenschaftsfläche: maximal 14 Punkte,
3. Referenzprojekte: Einsparungen pro Jahr: maximal 10 Punkte Summe: maximal 30 Punkte.
Der Maßstab der vorgenannten Auswahlkriterien sind im Einzelnen aus der Aufforderung zur Teilnahme (Ziffer 6.5.3) ersichtlich.
Mindestanforderungen an die eingereichten und gültigen Referenzen sind:
Mindestens eine Referenz bezieht sich auf Energiespar-Contracting im Bereich öffentlicher Gebäude und Schulen.
Die 5 geeigneten Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Der Auftraggeber führt das Verfahren auch dann fort, wenn sich nur ein Bewerber über die geforderte Eignung verfügt.
Ergänzung zu Abschnitt II.2.7): Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit (Dauer der Garantiephase) ist als Maximallaufzeit zu verstehen. Die konkrete Laufzeit des Vertrages wird nicht vorgegeben. Die Dauer der Garantiephase zur Erbringung der garantierten Energiekosteneinsparung ist vom Bieter im Angebot zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Eignungsleihe für das verleihende Unternehmen und bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied) vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages (oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Mitgliedstaates).
2. Allgemeine Unternehmensdarstellung.
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (bereitgestellte Formulare A-3 und A-4).
4. Bei Bewerbergemeinschaften: ausgefüllte „Erklärung Bewerbergemeinschaft und Vertretungsbefugnis“ (bereitgestelltes Formular A-2).
5. Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Formulare „Eignungsleihe – Benennung anderer Unternehmen“ und „Eignungsleihe – Verpflichtungserklärung“ (bereitgestellte Formulare A-7 und A-8).
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Eignungsleihe für das verleihende Unternehmen und bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied) vorzulegen:
1. Erklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe des Versicherungsumfangs (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) (bereitgestelltes Formular A-11).
Mit dem Teilnahmeantrag sind (bei Eignungsleihe für das verleihende Unternehmen) vorzulegen:
1. Anzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen, die im Bereich Energiespar-Contracting (Planung, Bau, Betrieb) und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Leistungen tätig sind, bezogen auf Vollzeitstellen (bereitgestelltes Formular A-1).
2. Erklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten, die durch Bewerber oder ein verleihendes Unternehmen durchgeführt wurden oder werden (bereitgestelltes Formular A-6).
Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Wenn das Projekt innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) das erste Jahr der Garantiephase oder die vollständige Garantiephase beendet hat und hinsichtlich Einspargarantie, Termine und Qualitäten erfolgreich war.
2. Wenn keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen. Der Bewerber hat auf Anforderung des Auftraggebers eine positive Bestätigung des Ansprechpartners nachzureichen; liegt eine solche positive Bestätigung vor, wird der Auftraggeber die Referenz nicht mit dem Argument der negativen Auskunft von der Wertung ausschließen.
3. Wenn das Projekt ein Energiespar-Contracting zum Gegenstand hatte.
4. Wenn die Bruttogeschossfläche des Projektes größer als 5 000 m2 ist (ein Projekt kann dabei mehrere Gebäude enthalten).
5. Wenn das Energiespar-Contracting Maßnahmen in mindestens 3 der folgenden Bereiche a-e umfasst:
a. Beleuchtung b. Optimierung Hydraulik (Heizung, Kälte) c. Erneuerung GLT d. RLT-Anlagen e. Gebäudehülle.
Mindestanforderungen an die eingereichten und gültigen Referenzen sind:
Mindestens eine Referenz bezieht sich auf Energiespar-Contracting im Bereich Gebäude.
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Vergabegesetz M-V.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bewerber innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen genügen müssen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der den Vergabeunterlagen angehängte ESC-Mustervertrag (Datei „04 ESC-Mustervertrag.pdf“) aktuell als Rahmen anzusehen ist. Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten dann den für den Auftraggeber angepassten Vertrag als Grundlage für die Angebotserstellung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland