Vergabe Generalplanungsleistungen für Erschließung und Nutzbarmachung B-Plan 24A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3991 / 177-604
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waren-mueritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Generalplanungsleistungen für Erschließung und Nutzbarmachung B-Plan 24A
Generalplanerleistungen (insbesondere Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke Ver- und Entsorgung und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung und SiGeKo) für die Erschließung und Nutzbarmachung des geplanten Wohngebietes im südlichen Teil der Stadt Waren (Müritz) nach dem Bebauungsplan Nr. 24A.
17192 Waren (Müritz)
Zum Pfennigsberg/Federower Weg
Die Stadt Waren (Müritz) gehört zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Für sie besteht auch in Zukunft eine hohe Nachfrage an Wohnraum und Wohnbauflächen. Für die Erschließung und Nutzbarmachung des geplanten Wohngebietes wurde der Bebauungsplan Nr. 24A aufgestellt und beschlossen. Der Bebauungsplan ist derzeit (Stand: 7.5.2021) noch nicht rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung des städtebaulichen Abschlusses der Bebauung auf dem Papenberg. Dabei soll vorwiegend ein Angebot für Einfamilienhäuser geschaffen werden..
Für die Erschließung des neuen Baugebiets benötigt die Stadt Waren (Müritz) entsprechende Planungsleistungen (insbesondere Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke Ver- und Entsorgung und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung und SiGeKo). Es ist beabsichtigt, die notwendigen Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Der Generalplaner hat bei der Leistungserbringung die bereits erfolgte Vorplanung (vgl. hierzu die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente der Vorplanung) sowie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Planungsziele (vgl. dort Ziff. 1.2) zu beachten.
Für die Erschließungsmaßnahmen werden insoweit grundsätzlich jeweils Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 benötigt und stufenweise wie folgt beauftragt:
— Leistungsstufe 1: Lph. 3 und 4 (fest),
— Leistungsstufe 2: Lph. 5 bis 7 (optional),
— Leistungsstufe 3: Lph. 8 und 9 (optional).
Die Planungsleistung soll für die gesamte Erschließung des Wohngebietes und des geplanten Kreisverkehres nebst Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Für die Bauleistung ist jedoch eine Aufteilung in drei Bauabschnitte vorgesehen:
— 1. Bauabschnitt: Kreisverkehrsplatz,
— 2. Bauabschnitt: Wohngebiet Süd,
— 3. Bauabschnitt: Wohngebiet Nord.
Der Baubeginn ist für Mitte 2022 angedacht. Die Bauzeit für das gesamte Gebiet wird ca. 3 Jahre betragen.
Der Auftraggeber wird max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Eignungsanforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben in der beiliegenden Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 05) auswählen. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wie aus der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 05) ersichtlich, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens.
Die benötigten Planungsleistungen sollen stufenweise wie folgt beauftragt werden:
— Leistungsstufe 1: Lph. 3 und 4 (fest),
— Leistungsstufe 2: Lph. 5 bis 7 (optional),
— Leistungsstufe 3: Lph. 8 und 9 (optional).
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer demzufolge zunächst mit der Durchführung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der weiteren Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufen hat der Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des Abrufs der einzelnen Stufen insofern ein freies Optionsrecht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister.
Angaben zur Eintragung im Berufsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister.
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 03)). Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt, § 43 Abs. 2 S. 1 VgV.
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage 04)).
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftjahren, aufgeteilt nach den Leistungsbildern (Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung).
2. Erklärung zum Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Zu 1.:
— Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Objektplanung Freianlagen“: [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr,
— Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Objektplanung Ingenieurbauwerke“: [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr,
— Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Objektplanung Verkehrsanlagen“: [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr,
— Geforderter Mindestjahresumsatz im Bereich „Fachplanung Technische Ausrüstung“: [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
1. Erklärung über den Bestand an festangestellten Architekten/Ingenieuren, aufgeteilt nach den Leistungsbildern (Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung),
2. Referenzprojekte Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Generalplanungsleistungen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Wohngebieten nach den Vorgaben eines Bebauungsplans oder Baugebiete mit vergleichbaren Anforderungen umfassen.
Zu 2.:
— Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren vorweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Stichtag: Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung),
— Der Bewerber muss nachweisen, dass er jedes der Leistungsbilder Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung insgesamt mindestens zweimal erbracht hat,
— Der Bewerber muss nachweisen, dass er das Leistungsbild SiGeKo-Leistungen insgesamt mindestens einmal erbracht hat.
Hinweis: Der Auftraggeber fordert die Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (vgl. nachstehende Ziff. III.2.3 dieser Bekanntmachung) erst mit der Angebotsabgabe!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://waren-mueritz.de