Generalplanung Erweiterungsneubau „Schule an der Carbäk“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtcarbaek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Erweiterungsneubau „Schule an der Carbäk“
Ausgeschrieben werden Leistungen der Generalplanung. Geplant und ausgeführt werden soll ein Erweiterungsneubau einer Schule auf dem Schulkomplex „Schule an der Carbäk“ in 18184 Broderstorf. Auf dem Schulgelände befinden sich ein Schulgebäude, ein Hortgebäude und eine Sporthalle. Die Bauausführung erfolgt unter den Bedingungen des Schulbetriebes. Das Gebäude ist eingeschossig zu planen. Die Planung hat die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine Geschossaufstockung zu berücksichtigen.
Im Bereich der Außenanlagen sind Erschließungsarbeiten zu planen und auszuführen. Vorhandene Rohrleitungen für Ab- und Trinkwasser und die Versorgung können zum Teil weitergeführt werden. Die Kläranlage ist durch eine vollbiologische Anlage zu ersetzen.
Eine Vorplanung für Gebäude, technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke liegt jeweils in den Leistungsphasen 1 und 2 vor.
Das Gebäude ist barrierefrei zu planen.
Die weitere Projektbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
18184 Broderstorf
An der Schule 32
Es werden Planungsleistungen als Generalplanung für die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 3-9, für Freianlagen der Leistungsphasen 1-9, für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 3-9, für Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-6 und in der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 3-9, Anlagengruppen 1-8, ohne 6 erwartet.
Für das Gesamtvorhaben werden Zuwendungen nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in Aussicht gestellt.
Die Vergabe der Generalplanungsleistungen erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden Planungsleistungen der LPH 3 und 4 übertragen. Die Beauftragung weiterer LPH ist abhängig von der Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Auftraggeber behält sich bei gesicherter Finanzierung die Option vor, in der zweiten Stufe Planungsleistungen der LPH 5-8 und in der dritten Stufe die LPH 9 zu übertragen, soweit keine zwingenden Gründe der Weiterführung der Maßnahme entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht.
Als Besondere Leistungen werden erwartet: Brandschutzplanung, Bauphysik /EnEV/GEG Den Beginn der Ausführung der Planung erwartet der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung, die voraussichtlich zum 30.4.2021 erfolgen soll. Beginn der Bauausführung wird ab dem 1. Quartal 2022 erwartet.
Die Fertigstellung soll im 2. Quartal 2023 erfolgen.
Weitere Beschreibungen ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau „Schule an der Carbäk“ in 18184 Broderstorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.aib-bauplanung.de
Fachplanung technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 3-9, Anlagengruppen 440, 450
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
„Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB).
Die o. g. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat. ohne das dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgesellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschuss des Verfahrens, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]