Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“, 18545 Sassnitz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-staedtebau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“, 18545 Sassnitz
Los 03 – Erschließung Verkehrsanlagen:
30 m Winkelstückwand Hochlastwand bis H=2,30 m, 200 m2 Verbau 90 m2 Asphaltdeckschicht, 70 m2 Pflasterdecke, 35 m Stabgitterzaun Schmutzwasserkanal inkl. Erdarbeiten:
350 m DN150 PP Schächte: 10x DN400 Kunststoff, 3x DN600 Kunststoff, 9x DN1000B 2x Fettabscheider, 2x Probeentnahmeschacht Regenwasserkanal, Drainage inkl. Erdarbeiten:
110 m DN150 PP, 110 m DN200 PP, 30 m DN300 PP, 80 m DN1000 B,
Schächte: 3x DN1500 B, 11x DN1000 B, 1x DN600 Kunststoff, 5x DN400 Kunststoff,
75m VS DN100, 110 m VS DN200 Schächte: 19x DN300 Kunststoff (mit und ohne Sandfang) Herstellung Trinkwasserleitung 30 m PE-HD 40x3,6, 20 m DN32 PE 45 m Leerrohr Breitband DN 125 Erdarbeiten 40 m Gasleitung, Erdarbeiten 140 m Kabelgraben.
Stadt Sassnitz
Schulstraße 5
Bauleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.