Neubau Möllner Straße Los 17 — Aufzüge (SC-077-TP-2021)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Möllner Straße Los 17 — Aufzüge (SC-077-TP-2021)
Neubau von 8 Mehrfamilienhäusern, Möllner Straße in Rostock, mit 318 Wohneinheiten, BGF gesamt
— ca. 42 000 m2, BRI gesamt,
— ca. 118 800 m³, Grundstücksfläche,
— ca. 24 600 m2, bebaut mit 4 mehrgeschossigen Wohnriegeln Block A bis D und 4 mehrgeschossigen Punkthäusern Block E bis H, abschnittsweise in 3 Bauabschnitten ausgeschrieben.
Plöner Straße 1-19
18106 Rostock
— 19 Personenaufzüge triebwerksraumlos, 1 000 kg / 13 Personen, einschließlich Leibungsbekleidungen aus Edelstahl und Schachtentrauchungen über Dach, Anzahl wie folgt nach Blöcken:
—— 2 Personenaufzüge mit 7 Haltestellen im Block A,
—— 5 Personenaufzüge mit 6 Haltestellen im Block D,
—— 3 Personenaufzüge mit 8 Haltestellen im Block B,
—— 3 Personenaufzüge mit 8 Haltestellen im Block C,
—— 2 Personenaufzüge mit 6 Haltestellen im Block C,
—— 1 Personenaufzug mit 9 Haltestellen im Block E,
—— 1 Personenaufzug mit 7 Haltestellen im Block F,
—— 1 Personenaufzug mit 7 Haltestellen im Block G,
—— 1 Personenaufzug mit 5 Haltestellen im Block H.
Geplante Ausführungsfristen:
1. BA — Block A + D BB 13.9.2021 BE 20.7.2023,
2. BA — Block B + C BB 20.12.2021 BE 25.1.2024,
3. BA — Block E - H BB 13.6.2022 BE 18.7.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung
— Handelsregisterauszug
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertiger Nachweis
Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB „Eigenerklärung zur Eignung“ zu belegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB „Eigenerklärung zur Eignung“ zu belegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Angaben über mindestens drei Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind d. h. vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten 5 Jahren.
Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB „Eigenerklärung zur Eignung“ zu belegen.
Weitere Nachweise:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen > = 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung sowie der Krankenkasse und der Betriebshaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.