Neubau Thierfelderstr., Los 1 – Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: SC-085-TP-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Thierfelderstr., Los 1 – Rohbau
Neubau von 148 Wohneinheiten komplett unterkellert mit Tiefgarage.
Rostock
Insbesondere sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Baustelleneirnrichtung,
— ca. 12 600 m2 Gerüst,
— ca. 50 000 m3 Baugrubenaushub,
— ca. 1 900 m2 Baugrubenverbau,
— ca. 2 000 m Leitungsverlegung (TW / SW / RW),
— ca. 9 400 m2 Aussenmauerwerk wärmegedämmte Ziegel,
— ca. 7 000 m2 Innenmauerwerk Planfüllziegel,
— ca. 4 200 m2 Riemchenverkleidung,
— ca. 3 700 m3 Fundamentplatte WU-Beton,
— ca. 1 200 m3 Außenwände KG WU-Beton,
— ca. 1 200 m3 Innenwände / Stützen / Unterzüge Beton,
— ca. 3 500 m3 Decken über TG / KG Beton,
— ca. 15 800 m2 Geschossdecken,
— ca. 7 800 m2 Abdichtungsarbeiten,
— ca. 9 800 m2 Außenputz,
— ca. 24 500 m2 Innenputz,
— ca. 1 700 m2 WDVS,
— ca. 6 300 m2 Innendämmung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Berufsregistereintragung, zusätzlich für Titel 7 und 8 sowie 10.1 und 10.2 entsprechend der Anforderung an das Gewerk Mauer und Betonbauer oder ein vergleichbarer Nachweis.
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu erbringen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu erbringen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
— Angaben über min. 3 Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind d. h. vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten 5 Jahren.
Der Nachweis der Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu erbringen.
Weitere Nachweise auf gesondertes Verlangen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen > = 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.