Energetische Ertüchtigung Schwimmhalle Rostock – TGA-Planung, Sanierung Heizungsanlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Ertüchtigung Schwimmhalle Rostock – TGA-Planung, Sanierung Heizungsanlage
Bei der hier zu betrachtenden Schwimmhalle handelt es sich um eine Halle mit einem 25-m Becken (6 Bahnen) und ein Springerbecken mit Sprunganlage für alle olympischen Sprungdisziplinen. Längsseitig sind 2 Zuschauertribünen angeordnet, welche durch einen obenliegenden Umgang erschlossen sind. Zur Reduzierung der CO2 – Emissionen ist im Zuge des Maßnahmenpaketes der Hanse – und Universitätsstadt Rostock nach der 50 – m – Halle nunmehr auch die Gebäudehülle der 25 – m – Halle mit Sprunganlage zu sanieren.
Ein weiterer Aspekt der energetischen Sanierung ist die Planung und Umstellung der Hallen – und Dachgeschossbeleuchtung auf LED, welche in ihrer Lichtkonzeption neben dem Tageslichteinfall auch auf die Beleuchtung für nationale und internationale Wettkämpfe ausgerichtet ist.
Die bestehende in etwa 30 Jahre alte heizungstechnische Verteilung im gesamten Schwimmhallenkomplex ist zu modernisieren bzw. zu erneuern.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Kopernikusstr. 17,
18069 Rostock
Planung der technischen Anlagen zur energetischen Ertüchtigung einer Schwimmhalle unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
— Ausstattung mit den erforderlichen sanitären und gebäudetechnischen Anlagen,
— Gewährleistung der Anforderungen gemäß GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) bei Umsetzung der Maßnahme zu vergeben.
Vgl. III 1.1-1.3 Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert. Bei weniger als 3 Bewerbern verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Optional können die Leistungsphasen 5-8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV, Eignung nach § 122 GWB, zwingende/fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV, Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV: Berufliche Befähigung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie),
— Eignung Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe (enthalten in VHB Eigenerklärung zu Eignung Fbl. 124),
— Rechtsform von Unternehmen: Sofern eine Bietergemeinschaft besteht, Nennung des bevollmächtigten Vertreters des Bieters sowie eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung,
— Liegen die genannten Erklärungen dem Teilnahmeantrag nicht bei, bzw. werden diese bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Zugrundelegung folgender Kriterien:
— Bewertung von je 2 vergleichbaren Referenzen für Heizung, Lüftung und Elektro mit jeweils max. 15 % insgesamt max. 60 %,
— Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers insgesamt max. 36 %,
— Bewertung der Qualität der Bewerbungsunterlagen insgesamt max. 4 %.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR,
— Mindestumsatz des Unternehmens nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im gegenständlichen Leistungsbereich in Höhe von 50 T bzw. 100 T pro Jahr je Anlagengruppe 1-3,8 und 4-6,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Teile des Auftrages die ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV und Eignungsleihe nach § 47 VgV, Nennung der Befähigung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter sowie der Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
— Beschreibung eines etwaigen Unterauftrags / Eignungsleihe,
— Benennung zweier vergleichbarer Referenzen (Leistungszeitraum 2011 bis 2020), die nach Art, Umfang und Leistungserfolg in die Wertung einfließen.
Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]