Planungsleistungen Knotenausbau L 39 Tessiner Straße/ Timmermannsstrat/ Rampe A 19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6906
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Knotenausbau L 39 Tessiner Straße/ Timmermannsstrat/ Rampe A 19
Das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Abt. Autobahn und das Straßenbauamt Stralsund planen ab Mai 2021 den Verkehrsknoten L 39 Tessiner Straße / Timmermannsstrat / Rampe AS A 19, der zur Anbindung des „Gewerbepark Brinckmansdorf“ an das übergeordnete Straßennetz dient, als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen.
Zum Leistungsumfang der Tiefbauarbeiten für den Knotenausbau gehört die Erneuerung des verrohrten Grabens 10/4 (Gewässer II. Ordnung) in DN 1000 auf einer Länge von ca. 105 m. Im Rahmen des Straßenausbaus werden, soweit erforderlich die Straßenentwässerungsleitungen erneuert.
Des Weiteren werden die Straßenbeleuchtungsanlage und die Lichtsignalanlage des Knotens erneuert.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung werden umfangreiche Verlegungs- und Leitungsänderungsarbeiten seitens der Versorgungsträger durchgeführt. Hierzu zählen u.a. Versorgungsleitungen für Gas, Trinkwasser, Telekomunikation, Nieder- und Hochspannungsleitungen (20 kV), LWL. Die Verlegungsarbeiten sollen im Zuge der Straßen- und Tiefbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Vorliegend werden die Lose 1: Bauoberleitung - örtliche Bauüberwachung und 2: Sicherheits- und Gesundheitskoordination ausgeschrieben.
Tessiner Straße / Timmermannsstrat / Rampe A 19
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung (Leistungsphase 8) für die Leistungsbilder:
— Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI ff,
— Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI ff,
— Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI ff,
— Lichtsignalanlagen gem. AHO-Heft Nr. 24
— Besondere Leistungen.
Siehe Leistungsbeschreibungen.
EFRE
Tessiner Straße / Timmermannsstrat / Rampe A 19
SiGeKo-Leistungen für:
— Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung),
— Lichtsignalanlage.
Siehe Leistungsbeschreibungen.
EFRE.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen — Knotenausbau Tessiner Straße / Timmermannsstrat/ Rampe A 19
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Knotenausbau Tessiner Straße / Timmermannsstrat / Rampe A 19
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]