Beschaffung von Notebook-Wagen und iPAD-Kofferwagen für das Schulverwaltungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Notebook-Wagen und iPAD-Kofferwagen für das Schulverwaltungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Für diverse Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen Notebook-Wagen und iPAD-Kofferwagen angeschafft werden.
— 13 Stück Notebook-Wagen mit 30 Fächern,
— 45 Stück iPAD-Wagen mit 10 Fächern,
— 110 Stück iPAD-Wagen mit 16 Fächern.
Diverse Schule im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Für diverse Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen Notebook-Wagen und iPAD-Kofferwagen angeschafft werden.
— 13 Stück Notebook-Wagen mit 30 Fächern,
— 45 Stück iPAD-Wagen mit 10 Fächern,
— 110 Stück iPAD-Wagen mit 16 Fächern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Rostock
Land: Deutschland