Planungsleistungen für den Neubau eines Wasserwanderrastplatzes in Brünzow, Ortsteil Vierow
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtlubmin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Wasserwanderrastplatzes in Brünzow, Ortsteil Vierow
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau eines Wasserwanderrastplatzes in der Gemeinde Brünzow für SeglerInnen im Revier „Greifswalder Bodden – Südlicher Strelasund“.
Die Maßnahme beinhaltet folgende wesentliche Punkte:
1. Herstellung der wasserbaulichen Schutzbauwerke (Molen),
2. Herstellung Hafenanlagen (Steganlagen, Tankstelle, Abwasserentsorgung),
3. Herstellung der Sanitär- und Anmeldegebäude,
4. Technische und verkehrliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Freianlagen),
5. Herstellung Ausgleichsmaßnahmen.
Es sind die Leistungen der Planung, Ausschreibung sowie Bauausführung und Bauüberwachung zu erbringen.
Die Planungen umfassen die:
— Planung der Ingenieurbauwerke entsprechend HOAI §41, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen für a. Molenanlagen und Hafenbecken, b. Steganlagen, Dalben und c. die Slipanlage,
— Freiraumplanung der Flächenbefestigungen, Bepflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend HOAI §39, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen,
— Tragwerksplanung entsprechend HOAI §51, Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 6 sowie besondere Leistungen für a. Molenanlagen, b. Steganlagen, Dalben und c. die Slipanlage,
— Planung der technischen Ausrüstung der Tankstelle, Beleuchtung, Gebäudeausstattung entsprechend §53 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 9 sowie besondere Leistungen für a. Tankstelle, Abwasserentsorgung, b. Hochbebauung Sanitäranlagen, Anmeldegebäude und c. Erschließung,
— Planung der Sanitäranlagen, Anmeldegebäude entsprechend HOAI §33, Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 9 sowie besondere Leistungen,
— Besondere Leistung Vermessung, Entwurfsvermessung des Maßnahmengebietes einschließlich Tiefenpeilung,
— Besondere Leistung Strömungsgutachten/Strömungssimulation,
— Besondere Leistung Schifffahrtssimulation,
— Besondere Leistung Baugrundgutachten,
— Ökologische Baubegleitung,
— Besondere Leistungen sind zu erbringen in: a. Leistungsphase 2: Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen; in: b. Leistungsphase 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten; in c. Leistungsphase 8: Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Erstellen Bauwerksbuch, Örtliche Bauüberwachung, Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz; in d. Leistungsphase 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
Folgende anrechenbare Kosten werden vorläufig veranschlagt:
— Wasserbauliche Anlagen §41 HOAI:
a. Molenanlagen und Hafenbecken: [Betrag gelöscht] EUR netto,
b. Steganlagen, Dalben: [Betrag gelöscht] EUR netto,
c. Slipanlage [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Technische Ausstattung:
a. Tankstelle, Abwasserentsorgung [Betrag gelöscht] EUR netto,
b. Hochbebauung Sanitäranlagen, Anmeldegebäude [Betrag gelöscht] EUR netto,
c. Erschließung [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Freiraumanlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Hochbebauung (Sanitäranlagen, Anmeldegebäude): [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Tragwerke:
a. Molenanlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto,
b. Steganlagen, Dalben: [Betrag gelöscht] EUR netto und
c. Slipanlage [Betrag gelöscht] EUR netto.
Ein Generalplanervertrag wird angestrebt und soll als Stufenvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Gemeinde Brünzow, Ortsteil Vierow
Das Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines Wasserwanderrastplatzes am Hafen Vierow in der Gemeinde Brünzow für SeglerInnen im Revier „Greifswalder Bodden – Südlicher Strelasund“.
Der Hafen Vierow ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde und dient bisher der Be- und Entladung von See- und Binnenschiffen sowie der Zwischenlagerung von gewerblichen, insbesondere landwirtschaftlichen Gütern. Durch den immer größeren Tiefgang der Schiffe entsteht eine wachsende Konkurrenz durch größere Häfen. Vor diesem Hintergrund soll als weiteres Standbein eine touristische Nutzung etabliert und zur Weiterentwicklung des Hafens von einer reinen Gewerbenutzung hin zu einer gemischten Gewerbe- und Tourismusnutzung beigetragen werden.
Der Hafen liegt im Segelrevier „Greifswalder Bodden – Südlicher Strelasund“. Mit der Entwicklung des Hafens als Wasserwanderrastplatz ist die Schaffung eines Angebots für Segelschiffe, für Wander-SeglerInnen und Tagesausflüge, vorgesehen. Im Standortkonzept „Raumverträgliche Entwicklung des Sportboothäfen in der Planungsregion Vorpommern“ des Regionalen Planungsverbands Vorpommern wurde im Revierabschnitt zwischen Greifswald und der Einmündung in den Peenestrom ein Defizit an Gastliegeplätzen identifiziert. Der Wasserwanderrastplatz trägt daher auch zum Lückenschluss und damit zur Attraktivität und Weiterentwicklung des Segelreviers bei. Dabei ist künftig eine Nutzung durch Segelboote (Breite bis 3,0 m, Länge bis 10,0 m, Tiefgang 1,5 m), Segelyachten (Breite bis 5,5 m, Länge bis 20,0 m, Tiefgang 2,0 m) oder motorisierten Booten möglich.
Es werden folgende Angebote und Nutzungen vorgesehen:
— Rund 150 Liegeplätze, überwiegend für Bootslängen bis zu 10 m, ergänzend für Bootslängen für bis zu 20 m,
— Sanitäranlagen und ein Kiosk für die Versorgung der SeglerInnen,
— Anliefermöglichkeiten per PKW zu den Liegeplätzen,
— Wasser- und Stromanschlüsse an den Liegeplätzen,
— Eine Bootstankstelle und eine Fäkalienabsauganlage im Einfahrtsbereich des Wasserwanderrastplatzes,
— Ein Standort für die Anmeldung/Hafenmeisterei mit 3 zusätzlichen Liegeplätzen,
— Eine Slipanlage.
Die Liegeplätze als Kernbestandteil des Wasserwanderrastplatzes werden westlich der vorhandenen Hafenpier angeordnet. Das künftige Hafenbecken wird nördlich, westlich und östlich durch Molen eingerahmt, die Zufahrt befindet sich oberhalb der östlichen Mole. Die östliche Mole stellt dabei die wasserbauliche Trennung des Wasserwanderrastplatzes von den industriell genutzten Hafenanlagen (Fingerpier) dar. Die Molen werden als Wellenbrecher mit Befestigungen aus Wasserbausteinen. Um die für die berücksichtigten Schiffstypen erforderlichen Wassertiefen herzustellen, wird das künftige Hafenbecken auf eine Tiefe von 3,0 m Wassertiefe ausgebaggert. Das geförderte Baggergut kann zum Teil für den Bau der Molen verwendet werden. Die Liegeplätze werden über schwimmende Steganlagen realisiert und sind über Rampen zugänglich. Der Abstand zwischen den Stegen beträgt das 3,5fache der jeweiligen bemessungsrelevanten Liegeplatzlänge. Es sind rund 140 Liegeplätze für Bootslängen bis zu 10 m sowie rund 10 Liegeplätze für Bootslängen bis 20 m vorgesehen. Die Breite der Liegeplätze beträgt 3,5 m bzw. 7,5 m.
Zur Versorgung der Segelboote werden Strom- und Wasseranschlüsse an den Stegen sowie Abwasserentsorgungsanlagen und Bootsbetankungsanlagen an der östlichen Mole des Hafens vorgesehen. Für die Versorgung der SeglerInnen sind Sanitäranlagen in unmittelbarer Nähe der Liegeplätze sowie ein Kiosk geplant. Zwischen der Ostmole und dem Fingerpier wird eine Slipanlage eingerichtet.
Entlang der Steilküste wird eine Fläche auf 3 m Höhe aufgeschüttet, die der Zuwegung der Liegeplätze und der Belieferung des Kiosks dient. Um die Zuwegung und den Hafen vor dem Geröll der angrenzenden Steilküste zu schützen, ist eine Abstandsfläche zwischen der Steilküste und dem Hafen vorgesehen, die teilweise mit Sand aufgeschüttet wird.
Ein erstes Baugrundgutachten zur Einschätzung der Wiederverwendbarkeit der Aushubböden liegt vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehr Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Maßgebliche Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind (ausführlich in „Aufforderung Teilnahmewettbewerb“):
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten,
— Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
Maßgebende Kriterien und Richtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätgung) (ausführlich in „Aufforderung Teilnahmewettbewerb“):
— Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre: 10 Punkte,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: 80 Punkte,
— Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten: 10 Punkte.
Maximale Punktzahl: 100 Punkte.
Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Beratungsleistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Beratungsleistungen besteht nicht.
Die Planerin ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihr von der Bauherrin innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher im Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,
— Nachweis des Abschlusses als Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master – Fachrichtung Wasserbau- oder vergleichbarer Qualifikationen bzw. Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master (bei Leistungen nicht den Wasserbau betreffend), die zur Leistungserbringung befähigen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. II.2.9))
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr auf mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als vom 1.1.2021 sein.
— Umsätze (vgl. II.2.9).
Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
— geeignete Referenzen (vgl. II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung.
— Angabe zur Anzahl der Beschäftigten (vgl. II.2.9),
— Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter (vgl. II.2.9),
— Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist (gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb).
Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
— Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master – Fachrichtung Wasserbau-“ oder vergleichbarer Qualifikationen bzw. „Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master“ (bei Leistungen nicht den Wasserbau betreffend), die zur Leistungserbringung befähigen,
— Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß o. g. Regelung benennen,
— Ausländische Bewerber mit Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO Mecklenburg-Vorpommern.
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ab Leistungsphase 5 sowie von weiteren Beratungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln,
— Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH-Urteil vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08 möglich,
— Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der Kontaktstelle (Punkt I.1) freiwillig registrieren zu lassen,
— Die Bieterkommunikation wird ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform geführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]