Amt Parchimer Umland — Planungsleistungen für die Herstellung einer Buswendeschleife und der Außenanlagen Schule Domsühl gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020060013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland — Planungsleistungen für die Herstellung einer Buswendeschleife und der Außenanlagen Schule Domsühl gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Planungsleistungen für die Herstellung einer Buswendeschleife und der Außenanlagen Schule Domsühl gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Stufenvertrag, Buswendeschleife Leistungsphase 1-3, Leistungsphasen 4-9 (optional), Außenanlagen Leistungsphasen 3-5, Leistungsphasen 6-9 (optional).
Eldetalschule
19374 Domsühl
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Eldetalschule in Domsühl sollen die Außenanlagen mit Schwerpunkt auf die verkehrliche Erschließung des Schulgrundstückes geplant werden.
Durch die Neugestaltung der inneren Erschließung des Schulgrundstückes in Domsühl soll die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Attraktivität der Außenanlagen für die Nutzer verbessert werden. Die Entwässerung soll für den neu gestalteten baulichen Zustand optimal angeordnet und dimensioniert werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, für die Buswendeschleife zunächst Erbringung der Leistungsphasen 1-3 der HOA, für die Außenanlagen zunächst Leistungsphasen 3-5 der HOAI.
Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, 2-fach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR, 2-fach maximiert,
3. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten- / Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,
5. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur- / Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten / Ingenieuren.
Zuschlagskriterien:
— Höchster Wert = bester Wert.
1. Honorar — Wichtung 40 %.
2. Referenzprojekte der letzten 6Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. — Wichtung 20 %.
3. Bürogröße / fachlicher Personalbestand einschließlich Führungskräfte — Wichtung 5 %
4. maßgebliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Planungsleistung zur Verfügung stehen — Wichtung 15 %.
5. Projektanalyse — Wichtung 3 %.
6. Qualität der Personalplanung — Wichtung 5 %.
7. Präsenz vor Ort — Wichtung 10 %.
8. Qualität der Kommunikationsplanung — Wichtung 2 %.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „Honorar“.
Fördermittel sind beantragt. Die Zuwendungsbescheide liegen noch nicht vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe iBL Ingenieurbüro Leirich
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDCB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.