Generalplanung für Neubau Erweiterungsbau RecknitzCampus in 18299 Laage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laage
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Stadt.laage.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für Neubau Erweiterungsbau RecknitzCampus in 18299 Laage
Ausgeschrieben werden Generalplanungsleistungen nach HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Generalplanungsleistungen.
Der Schulstandort RecknitzCampus wird erweitert um ein Schulgebäude für Kunst, Musik und Theater. Zum Campusbestand gehören eine Grundschule, eine Realschule und ein Gymnasium. Das zu errichtende Gebäude soll sich harmonisch in den gegenwärtigen Gebäudebestand einfügen. Zu planen und umzusetzen ist ein zweigeschossiger Neubau mit großzügiger Treppenanlage und Freiflächen, die zum Verweilen einladen sollen. Das Gebäude wird aus 2 ineinander geschobenen Kuben bestehen und durch ein Flachdach nach oben abgeschlossen. Das Gebäude ist barrierefrei, unter anderem mit einem Aufzug zu planen.
Weitere Beschreibung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen „Bewerberbogen Teil I, Allgemeine Projektbeschreibung“.
Schulstraße 13
18299 Laage
Generalplanungsleistungen sind zu erbringen für den Bau eines Schulgebäudes auf dem Schulstandort RecknitzCampus in Laage. Gegenstand der Generalplanung sind Leistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 3-9, der Fachplanungen für Tragwerk in den Leistungsphasen 1-6, der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1 bis 8 nach Erforderlichkeit, der Freianlagen in den Leistungsphasen 3-9 und der Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1-9. Grundlage ist die HOAI in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Die Vergabe der Generalplanungsleistungen erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden Planungsleistungen der Leistungsphasen bis 3 übertragen. Der Auftraggeber behält sich vor, in der zweiten Stufe Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 und in der dritten Leistungsphase 9 zu übertragen.
Es sind als Besondere Leistung zu erbringen für:
Brandschutzkonzept Bauphysik SiGeKo Baugrundgutachten Eine weitere Beschreibung der Beschaffung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung für Neubau Erweiterungsbau RecknitzCampus in 18299 Laage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.aib-bauplanung.de
Fachplanung technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9 in den Anlagengruppen 440, 450/ Erstellung eines Baugrundgutachtens als Besondere Leistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
„Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunteralgen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr.2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).“