Landkreis Ludwigslust-Parchim – Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 – Los 48 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS), 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 – Los 48 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS), 19303 Dömitz
Los 48 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).
Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz
Roggenfelder Str. 30 A
19303 Dömitz
Folgende Leistungen sind geplant:
— Installation einer kompletten NGRS-Anlage für das Gebäude Haus 3 Teilneubau entsprechend DIN VDE V 0827 und nach der Technischen Risikomanagement-Akte für das Schulzentrum mit der Anbindung an die Bestandsanlagen in Haus 1 und Haus 2 der Anlagenaufbau und die Einbindung stellen sich wie folgt dar:
— 19" Systemzentrale NGRS vernetzbar über LAN mit den bestehenden Zentralen,
— Unterbringung der zentralen Komponenten der NGRS-Anlage in 19" LAN-Schränken,
— Erweiterung der bestehenden Systemsprechstellen im Sekretariat Haus 1 EG und OG inkl. aller erforderlicher Lizenzen und Software,
— Energieversorgung in der Ausführungsart A incl. USV-System,
— ca. 30 St. Sprechstellen in UP-Montage in den Klassenzimmern und Fluren,
— ca. 5 St. Sprechstellen als Tischgeräte in den Lehrerzimmern,
— ca. 1 St. Türsprechstelle am Haupteingang mit Video- und Türöffnerfunktion,
— ca. 10 St. IP-Einbaulautsprecher in den WC-Vor- und Sanitärraumen,
— ca. 3 St. IP-Horn-Lautsprecher im Außenbereich,
— Aufschaltung der Uhrenanlage für das Pausensignal (2 Kanäle),
— LWL-Verbindung zum Haus 2 und zum Haus 1 Gymnasium,
— LWL-Vorrüstung für Erweiterung im Haus 3 Modernisierung,
— Einbindung ELA-Anlage im Haus 1,
— Einbindung der Einbruchmeldeanlage,
— Einbindung der Zutrittskontrollanlage,
— Einbindung der Hausalarmanlage,
— Errichtung der Verkabelung für die NGRS-Anlage mit sternförmiger Verdrahtung zu den Endgeräten überwiegend auf bauseitigen Kabeltrassen, inkl. teilweise Wanddurchbrüche und Schlitze im Innenbereich, Kabeldurchführungen an den Außenwänden,
— Erstellung Pflichtenheft und Montageplanung,
— Inbetriebnahme und Programmierung der NGRS-Anlage,
— Vorbereitung der Sachverständigenabnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.