Beauskunftung barrierefreier Routen im ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: EM-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vmv-mbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beauskunftung barrierefreier Routen im ÖPNV
Datenmigration der vorhandenen Haltestellenkataster des Landes M-V und Datenerhebung der DELFI-konformen barrierefreien Merkmale der Bahnhöfe und Bus- und Straßenbahnhaltestellen des Landes M-V in die EFA Mecklenburg-Vorpommern und in Open Street Map.
Migration
Analyse des vorhandenen Datenbestandes (Haltestellenkataster) zu den barrierefreien Merkmalen nach DELFI (siehe Anlage 1), Feststellung des Nacherhebungsaufwandes und Datenmigration der vorhandenen Haltestellen Attribute/Merkmale aus den Haltestellenkatastern der Landkreise, kreisfreien Städte und Verkehrsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 2) in das Hintergrundsystem DIVA4 (Asset Management) anhand des Erfassungstools (vom AG bereitgestellt, VMV-App) oder durch eine zu entwickelnde Schnittstelle. Im Anschluss Prüfung und Abgleich der migrierten Daten mit den im Geoinformationssystem von EFA-VMV (DIVA und OpenStreetMap/OSM) vorhandenen Daten.
Es gibt bereits erhobene Daten, die in verschiedenen Datenbanken und Formaten von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Verkehrsunternehmen erfasst sind.Für die Integration der vorhandenen Haltestellen Daten in das DIVA Asset Management System sind folgende Schritte notwendig:
— Analyse der Daten,
— Abbildung auf den DELFI Katalog bzw. auf die DIVA Daten.
Nach Möglichkeit automatisierter Import.
Erhebung Bahnhöfe
Datenerhebung der barrierefreien Ausstattungsmerkmale nach DELFI-Vorgaben (siehe DELFI-Handbuch Anlagen A1-A6; 1,1.1) zur Barrierefreiheit von großen und mittleren Bahnhöfen (siehe Anlage 3) in M-V und Datenerfassung in die EFA-VMV mit dem mit einem von der VMV bereitgestellten Erfassungstool. Im Anschluss Prüfung und Abgleich der erhobenen Daten mit den im Geoinformationssystem von EFA-VMV (DIVA und OpenStreetMap/OSM) vorhandenen Daten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung gibt es in M-V insgesamt rund 231 Bahnstationen des allgemeinen ÖPNV, wobei auch kombinierte Haltestellen mit verschiedenen Verkehrsmitteln bestehen. Eine Übersicht der relevanten Haltestellen in M-V kann der Anlage 3 entnommen werden.
Erhebung Bus-Straßenbahnhaltestellen
Datenerhebung der der barrierefreien Ausstattungsmerkmale nach DELFI-Vorgaben (siehe DELFI-Handbuch Anlagen A1-A6; 1,1.1) zur Barrierefreiheit der „kleinen“ Bus- und Straßenbahnhaltestellen in M-V (siehe Anlage 3). Datenerfassung in das Hintergrundsystem DIVA4 mit einem von der VMV bereitgestellten Erfassungstool (VMV-App). Im Anschluss Prüfung und Abgleich der erhobenen Daten mit den im Geoinformationssystem von EFA-VMV (DIVA und OpenStreetMap/OSM) vorhandenen Daten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung gibt es in M-V rund 7928 Haltestellen des allgemeinen ÖPNV, wobei auch kombinierte Haltestellen mit verschiedenen Verkehrsmitteln bestehen. Eine Übersicht der relevanten Haltestellen in M-V kann der Anlage 3 entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor,
— Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat (vgl. § 123 Abs. 1 Halbsatz 1 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus hat der Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 GWB besteht.
Eine entsprechende Anlage ist beigefügt.
— Eigenerklärung zum Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres,
— Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Umfang und Deckungshöhe des zu vergebenden Auftrags vorliegen wird. Eine entsprechende Bestätigung der Versicherung ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente nachzuweisen.
Bietergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied vor. Soweit Bescheinigungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden, legt der Bieter die jeweils jüngste Bescheinigung vor. Alle übrigen Nachweise dürfen vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Bieter einzelne Nachweise nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht.
Eignungsleihe: Verweist der Bieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesem Fall die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Auftraggeber. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen erforderlich sind.
Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
— Verzeichnis der in den letzten Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung. Ist diese nicht erhältlich, so ist eine Erklärung ausreichend).
Zur Beurteilung sind unter der Maßgabe des Auftragsgegenstandes „Beauskunftung barrierefreier Routen im ÖPNV – Landesweite Haltestellendatenbank“ folgende Nachweise zu erbringen:
— Nachweise über generelle Erfahrungen mit Feldarbeit und Datenmanagement im ÖPNV/SPNV-Bereich anhand aussagekräftiger Unterlagen,
— Nachweis der fachlichen Qualifikation der mit der Projektleitung betrauten Personen,
— Erklärung zum ausschließlichen Einsatz von Fachkräften für die Erbringung der Erhebungsmaßnahmen.
Bietergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied vor. Die Nachweise dürfen vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Bieter einzelne Nachweise nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht.
Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe von § 9 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmten Mindestarbeitsbedingungen zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland