Ingenieurleistungen Geotechnik für Bw 121, Ersatzneubau Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-6681
Fax: +49 381 / 381-6900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Geotechnik für Bw 121, Ersatzneubau Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 121, Brücke im Zuge der Rennbahnallee über die DB-Strecke 6921 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sowie infolge des hohen Bauwerksalters. Die zu erstellende Planung im Leistungsbild Geotechnik beinhaltet die Erstellung der geotechnischen Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke und einer Straßenbahnbrücke sowie einer Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer einschl. der geotechnischen Leistung zur Herstellung der zugehörigen Verkehrsanlagen im unmittelbaren Anbindungsbereich in allen Leistungsphasen der HOAI mit den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Grundleistungen und Besonderen Leistungen.
18059 Rostock Rennbahnallee
— Planung Geotechnik gemäß Anlage 1, Pkt. 1.3, Leistungen a, b und c HOAI,
— Besondere Leistungen.
Siehe Leistungsbeschreibung Geotechnik.
Die nachfolgend genannte Stufe kann optional einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
Stufe II Geotechnik Besondere Leistungen 2.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Geotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]